Kess: ... and the story goes on.

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Hallo liebe Webber,

soeben springt mir unter http://www.heise.de/newsticker/data/fm-06.03.00-000/ der Titel 'Internet-Adressen: Namensrecht gilt auch für Sub-Domains' ins Auge.
Was im ersten Moment wie eine weitere Runde des FvG ausschaut, der übrigens tatsächlich auch hier wieder seine Finger im Spiel hat, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als sprachliche Ungenauigkeit der Meldung.
Im besagten Urteil geht es nicht tatsächlich um Sub-Domains, sondern um die Domain selbst, unter der einige Kunden wiederum Sub-Domains hängen haben.

Doch spinnen wir den Gedanken einmal weiter. Wie lange wird es noch dauern, bis nicht nur Domains angegriffen werden, sondern auch Sub-Domains und die Namen von Unterverzeichnissen, sofern sie als anklickbarer Link auftauchen?
Gibt es überhaupt noch eine Grenze der Absurdität ?

Viele Gruesse
  Kess