Hallo Kess!
soeben springt mir unter http://www.heise.de/newsticker/data/fm-06.03.00-000/ der Titel 'Internet-Adressen: Namensrecht gilt auch für Sub-Domains' ins Auge.
Die eigentliche Absurdität ist die Aussage des Richers:
<cite>
"Es ist kein Grund ersichtlich, warum die Löschung dieser Domain nicht sofort nach Zustellung der einstweiligen Verfügung hätte veranlasst werden können. Insbesondere ist es kein Grund, dass an dieser Domain 30 verschiedene Domains angehängt waren"
</cite>
Das mit dieser Maßnahme mitunter ein Provider ruiniert werden kann, ist ja kein "ersichtlicher Grund". Daß das Verfahren u.U. in einger Zeit, sich als Unsinn herausstellt, weil FvG wieder abblitzen wird, ist nur ein weiterer Aspekt.
Kann man "Verblödung" nicht geseztlich verbieten? ...ahhh ja, dazu braucht man aber Richter....
Grüße
Thomas