Hallo Hunold!
In der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland stehts drin.
Jeder Deutsche darf...
Resolution 217 A (III) der Generalversammlung [der Vereinten Nationen] vom 10. Dezember 1948
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Artikel 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne
Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Artikel 29
1. Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.
2. Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung
der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu
genügen.
Jeder, der sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhält....
Um empfindliche Gemüter zu beruhigen: War nicht auf die Österreicher gemünzt.
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Es trifft nichts von dem auf mich zu.
Was mache ich jetzt?
Mein Verhältnis zu Herrn von Gravenreuth:
Interessiert im grunde niemanden und geht wohl auch niemandem etwas an, deine Ausführungen euer "Verhältnis" betreffend waren jedoch im vollkommen falschen Thread.
Grüße
Thomas