Sehr geehrter Herr von Gravenreuth,
da sie offensichtlich die Verwarnung nicht verstehen, möchte ich sie für Sie erläutern:
Ihre Nachricht hat keinen Bezug zum Hauptzweck des Forums, nämlich HTML- und Webprogrammierung;
die in dem Urteil möglicherweise enthaltene Information ist zudem für die Nutzer von keinem Wert, da Normalmenschen solchen Urteilen keine praktisch anwendbare Information entnehmen können; nur Juristen können möglicherweise aus einem Urteil in der Schweiz ableiten, wie sich die Rechtsprechung in Deutschland entwickeln könnte; und da sich auch die deutschen Rechtswissenschaftler nicht immer darüber einig sind, was Recht ist, sind solche Voraussagen stark spekulativ.
Sprich: Der Informationsgehalt ihres Postings für die Leser desselben ist gleich Null.
Anders sähe es aus, wenn sie das Urteil kommentiert hätten. Das haben Sie aber leider nicht getan.
Daraus folgt:
Ihr Posting ist inhaltsleer und damit unerwünscht; daß Ihr Posting zwischenmenschliche Beziehungen innerhalb der Community stützen würde, kann man auch nicht behaupten.
Basierend auf diesen Schlussfolgerungen komme ich zur folgenden Beurteilung:
Bei korrekter Auslegung der Regeln, die in den FAQ niedergelegt sind, ist die Verwarnung gerechtfertigt.
Die korrekte Auslegung der Regeln ist dabei Sache der Stammleser und insbesondere von Herrn Münz;
Es mag hart für Sie sein, aber nicht überall gelten Regeln, die ihnen gefallen.
Als Jurist sollten Sie aber in der Lage sein, auch solche Regeln zu respektieren.
Ich darf Sie deshalb bitten, in Zukunft vor dem Posten von Nachrichten den Informationsgehalt derselben für Normalmenschen realistisch abzuschätzen.
Ihre nächsten Postings sollten, wenn ich Ihnen einen guten Rat geben darf, entweder für die Leser relevante Informationen enthalten, oder eine beantwortbare Frage, so wie die allermeisten Postings.
Man könnte sonst noch auf den Gedanken kommen, Sie posteten, um Herrn Münz plump zu provozieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Bio