Hallo Günter
noch ein Urteil aus der Schweiz:
http://www.heise.de/newsticker/data/chr-04.05.00-001/
Ich bin dafür, dass das Markenrecht bei nicht erlaubtem VERWENDEN einer Marke angewendet werden kann. (verwenden != verlinken)
Auf der Domain hotmail.ch wurde, wie auf hotmail.com auch, ein Email-Service geführt. Dies obwohl Microsoft den Namen geschützt hatte. Ich bin voll und ganz dafür, dass hier die Domain dem Eigentümer der Marke zugesprochen wird. Dies ist NICHT dasselbe, wie wenn ein Link auf diese Seite gesetzt würde und dann eine Verhandlung gegen den "Verlinker" geführt würde.
Ich nehme jetzt mal an, du hast das Posting zur Unterstützung deiner Ansichten geschrieben. Dafür ist es aber völlig falsch, weil ein "Produkt" (hier ein Mailservice) nicht einem Link entspricht. Oder siehst du das anders?
Noch was anderes: Ich habe schon früher mal gefragt, aber keine Antwort bekommen. Könntest du auch Abmahnungen in die Schweiz verschicken, wenn ich auf meiner .ch-Homepage einen Link zum FTP-Explorer gesetzt hätte?
Liebe Grüsse
Christoph