Auch Hallo,
»
By the way ..... ich hab was ineressantes auf Deiner hp gefunden.
Zitat : "Durch einen Hyperlink auf rechtswidrige Werbung Dritter haftet der Hersteller der Hyperlinks i.S. v. § 5 TDG nur dann, wenn er damit die fremden Seiten zum Bestandteil des eigenen Angebots macht."
Daran ist keine Silbe zu ändern!
Wenn der Begriff "FTP-Explorer" + der zugehörige Link im eigenen(!) HTML-Code sind, dann sind dies eigene Inhalte nach § 5 I TDG - oder entstehen Text + zugehöriger Link bei HTML durch Byte-Mutation?
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH),
http://www.gravenreuth.de