Hallo!
HURRA ENDLICH HAT ES E I N E R VERSTANDEN !
Jetzt nicht gleich einschleimen, bitte. (Als nächstes bieten Sie mir eine Referendarstelle an?) Ich hab nie gesagt, dass ich es VERSTANDEN hätte, ich habe nur IHRE Auffassung wiedergegeben.
habe ich die Befürchtung, daß wir beide gesteinigt werden. Also postet ich das nicht ;-)
Besser is' das, im Gegensatz zu Ihnen habe ich hier noch einen Ruf zu verlieren ;-)
Scheint so, ist aber keine Schande, etwas so Wirres nicht zu kapieren. Ich studiere Jura und kapiere es auch nicht.
Kommt noch, kommt noch ...
Da sieht man mal wieder, dass die universitäre Ausbildung voll an den Erfordernissen der Praxis vorbeigeht: während wir noch lernen was recht(ens) ist, kommt es in realen Welt vielmehr darauf an, dem Richter seine (zwar rechtsirrige gleichwohl lukrativere) Rechtsauffassung schmackhaft zu machen, richtig?
Ich verstehe es z.B. heute noch nicht warum das Löschen eines Tonbandes (= Aufbringen einer Nullinformation) eine Sachbeschädigung sein soll,
Is' doch ganz einfach: Weil es hierbei nicht auf die "Substanzverletzung" ankommt, sondern eine "Funktionseinbuße" genügt (hM, vgl. Lackner, § 303, Rn. 4 m.w.N.)
Die Frage der Substanzbeeinträchtigung kann sich ja wohl nicht an der Unterscheidung: Aufbringen einer Nullinformation oder Aufbringen eine deff. Information orientieren.
Tut sie ja auch nicht, sie würfeln nur völlig verschiedene Tatbestände mit unterschiedlichen Voraussetzungen durcheinander. Das eine hat mit dem anderen so viel zu tun wie der Fall "hotmail.ch" mit "unserem" Fall.
Und sage jetzt keiner, dass das solche Juristereien nicht hierher gehören, denn hier haben wir wieder ein schönes Beispiel für Nebelwerferei mit denen Nicht-Juristen beeindruckt werden sollen. Allerdings gelingt selbst das immer weniger.
mfg,
-joerg schubert