Auch Hallo,
a) Niemand ist gezwungen irgendeinen Link zu setzen.
richtig ..... es gibt aber auch kein ( mir bekanntes ) Gesetzt das es verbietet links zu anderen Seiten zu setzen.
Stimmt - nur wenn man das tut, dann haftet man für "eigenes Handeln" (= eigene Inhalte nach § 5 I TDG).
b) Wie wäre es mit dem - verlinkten - Text:
"FTP-Programme zum Download gibt es auf den Hompages von
#link1#Das funktioniert aber auch nur dann ( wenn ich Deine Ansicht richtig interpretiere ) wenn in dem href Tag nicht das Wort Explorer(R) vorkommt.
Falsch!
Beim href Tag zur FTPx Corp. (= www.ftpx.com) kommt weder "auf dem Bildschirm" noch im HTML-Code das Wort "Explorer" vor.
Kritsch wäre es allerdings, wenn man so einen harmlosen Link setzt und dann zusätzlich als Keywort "explorer" hat:
LG Mannheim "ARWIS" (Az: 7 O 291/97); MMR 1998, 217; CR 1998, 306 Der Inhaber einer Homepage haftet dafür, daß Suchmaschinen, das für den Anwender nicht sichtbare Suchwort "ARWIS" finden und in Marken-recht verletzender Weise auf die Seite verweisen.
Urteil vom 01. August 1997
Hier hatte ein Firma als Keywort den Namen der örtlichen Konkurrenz. Das Keywort erschien natürlich nicht auf dem Bildschirm. Wenn man über eine Suchmaschine gezielt nur(!) nach der Konkurenz suchen wollt, bekam man "rein zufällig" auch die Hompage mit dem Keywort als Hit angeboten.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH),
http://www.gravenreuth.de