Hi Kess,
sofern deine Offerte einen Zusatz wie z.B. "freibleibend bis zum Festabschluß" enthält, gilt dein Angebot noch nicht als endgültiger Vertragsabschluß. Nimmt dein Kunde das Angebot an, so kannst du auf Basis der Offerte einen entsprechenden Vertrag formulieren bzw. aushandeln, der einen Passus bzgl. der Weitergabe von Quellcode etc. enthält.
Nach meiner Erfahrung empfiehlt es sich, bereits im Angebot Passagen aufzunehmen, die die Verwendung von Quellcodes, Grafiken etc. und sonstige Urheberrechte regeln.
HTH
Uwe