Simon Reinhardt: Es gibt doch ein virt. Hausrecht!

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Hallo Wolfgang!

Aber da ich persönlich sowieso weder die eine, noch die andere Quelle als zuverlässig ansehe,
warte ich mal, was und ob morgen andere Quellen sagen...

Heute steht bei uns (Köln!) in der Zeitung:

"Dem Betreiber eines sogenannten Chat-Rooms im Internet steht grundsätzlich ein 'virtuelles Hausrecht' zu. Dies geht aus einer am Montag veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) Köln hervor (Az.: OLG Köln 19 U 2/00). Dem Anbieter müsse es möglich sein, Beleidigungen unterbinden zu können, erklärte das Gericht. Der Betreiber des Chats hat somit die Möglichkeit, Störer von der Teilnahme auszuschließen. Im verhandelten Streit war es in der per Computertastatur geführten Plauderrunde zu Beleidigungen gekommen. Daraufhin hatte der Betreiber denjenigen, den er als Störer angesehen habe, vom Chat ausschließen wollen. In den Einzelheiten dieser Auseinandersetzung hatte das Gericht nicht mehr zu entscheiden, da der als Störer Beschuldigte während des Prozesses eine Unterlassungserklärung unterschrieben hatte."
(Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger 17. Oktober 2000)

MfG Simon