Hallo Forum,
ich suche Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, die für die kommerzielle Veröffentlichung von Bildmaterial bestehen. Beim Personenrecht habe ich schon einiges gefunden.
Aber wie ist das z.B. mit historischen Gebäuden ? Wenn ich das Heidelberger Schloss von der Neckarbrücke fotografiere, darf ich wohl mit den Bildern tun was ich will, oder ?
Aber wie ist das, wenn ich im Schlosshof, Schlossgarten oder in Innenräumen bin. Da ich mich dann ja auf Privatgelände (bzw. Landeseigentum) bewege. Brauche ich da eine Genehmigung zur Veröffentlichung der Bilder ?
Darf ich z.B. die Bilder gegen Gebühr im Internet verkaufen ?
bin dankbar für jeden Link oder fachkundigen Hinweis
Gruss
Marko