Armin G.: Was ist beim veröffentlichen selbstfotografierter Bilder zu beachten ???

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Hi,

Aber wie ist das z.B. mit historischen Gebäuden ? Wenn ich das Heidelberger Schloss von der Neckarbrücke fotografiere, darf ich wohl mit den Bildern tun was ich will, oder ?

Hier der link zu den Antworten die ich bekommen habe, als ich mal eine aehnliche Frage hatte:
<../../sfarchiv/2000_1/t10923.htm#a55089>
Vielleicht hilft das weiter.

Aber wie ist das, wenn ich im Schlosshof, Schlossgarten oder in Innenräumen bin. Da ich mich dann ja auf Privatgelände (bzw. Landeseigentum) bewege. Brauche ich da eine Genehmigung zur Veröffentlichung der Bilder ?

Das weiss ich jetzt auch nicht, aber ich schaetze das wird von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Ich habe da schon verschiedene Regelungen gesehen, in einigen Gebaeuden durfte man ueberhaupt nicht fotografieren, in anderen nur mit Genehmigung und wieder in anderen so viel man lustig war.

Darf ich z.B. die Bilder gegen Gebühr im Internet verkaufen ?

Passe. Hier besser ein paar Tips von den echten Juristen.

Gruss,
Armin (den das Thema auch ein bisschen interessiert, da er so einige Bilder von Gebaeuden auf seinen Charles Rennie Mackintosh Seiten hat. Allerdings nicht kommerziell, sondern als reines Hobby)