Meine Frage ist folgende : Wie sieht es mit dem Schutz von Subdomains aus. Ich meine, wenn ich mir z.B. eine Subdomain bei irgendeinem kostenlosen Anbieter dafür hole wie z.B. "da.ru" und sie beispielsweise "teamone.da.ru" nenne, ist das erlaubt ( nicht das ich teamone.da.ru haben will *g* ) ? Wenn das erlaubt wäre, könnte man ja sonst auch microsof*.da.ru einrichten. Also wie ist hier die Rechtslage ?
OLG München "Namensrecht bei Sub-Domains" (Az.: 6 W 186/00)
Muß ein Provider seinen Domain-Namen im Wege einer einstweiligen Verfügung ändern, so sind auch alle Sub-Domains, in denen der zu ändernde Name auftaucht, davon betroffen.
Beschluss vom 28. Februar 2000
Das hat mit der Frage nichts zu tun. Das obige Urteil besagt lediglich, dass, wenn jemand bla.de nicht mehr benutzen darf, er auch nicht mehr www.bla.de und w3.bla.de benutzen darf.
Der Term "Sub-Domain" ist im übrigen fachlich nicht korrekt.