Hallo Stefan
danke fuer dein Posting.
Da nich für.
"> Keine Sorge, der Kontostand, der bei FFL ausgewiesen wird, entspricht keineswegs dem Potential derer, die bereit sind zu unterstuetzen. "
Das ist mir klar.
Aber so kurz vor der ersten Runde am 20.9. 10 Uhr LG D-dorf,
erschien es mir sinnvoll der selfcommunity die kleine Kostenrechnung von FvG nicht vorzuenthalten. Sicher könnten und würden "gewerbliche" Spender im Hintergrund den Prozess zahlen, aber hier haben nun die netiezens die Möglichkeit dir ein wenig davon zurück geben zu können, was du ihnen mit selfhtml und auch dem Forum hier gibst.
Es ist sicher auch für das self Gefühl gut das wesentliche Teile des Rechtstreits (oder heisst das hier Linkstreits) durch die Spenden der netiezens gezahlt werden können. Wozu M$ zu feige war deine selfcommunity wird es schaffen. (Hoffentlich) Ich glaube das idt etwas in deinem Sinne. Es entspricht dem self Gefühl so wie ich es verstehe. Wo die Verantwortlichen in der Politik zu dumm, ignorant oder einfach nur unwissend sind, wo die "grossen Fische" lieber zahlen als zu streiten, weil es billiger ist, da gehst du los hälst deinen Kopf hin und streitest die Sache aus. Und jeder kleine selfer kann seinen kleinen Teil dazu tun. Dein Sieg wird ein selfsieg sein.
Durch die vielen kleinen Spenden trägt eben ein jeder seinen kleinen Teil bei.
"Der Hass und die Bereitschaft zu unterstuetzen geht quer durch alle Fachverlage und etliche Groessen der Hard- und Software-Branche."
Na ich hoffe dich das es nicht nur simpler Hass ist.
Bei vielen wird es auch Wut sein.
Aber der beste Grund ist Weitsicht.
Die Linkhaftung zerstört die Struktur des Netzes.
" Ich habe selber gestaunt, wer alles betroffen ist, aber sich nicht selber damit outen mag (welche Firma gibt schon gerne zu, abgemahnt worden zu sein). Da ist ziemlich viel Potential. "
Eben die Abmahndokumentation bei FFL ist nur ein Tröpfchen auf einem grossen sehr heissen Stein.
Bleib standhaft,
vor dem BGH wirst du keine sinnvolle Entscheidung erwarten können.
Auch die netiezens sollten sich darauf einstellen, das es am LGDI keine Wunder geben wird, und selbst wenn dann geht FvG in die nächste Runde. Vor dem BGH ist nichts zu erwarten.
cu
Friedhelm