Reinhard Bögge: Daten- und Ideenklau durch eine grosse Firma

Ende 1998 interessierten wir uns für bewegte 3D Elemente.
Wir fanden Quicktime, Lifepicture und Reality Studio.

Wir platzierten Beispiele von Autos (3dStudio) und Menschen auf unserer Webseite.

Daraufhin erhielten wir eine detailierte schriftliche Fax-Anfrage
eines grossen Kaufhauses zur Realisierung von ca. 100 Bespielen für einen Online-Katalog.

Wir erstellten ein entsprechendes Angebot und hinterlegten unter einer geheimen Webadresse weitere Beispiele, wobei wir eine Lösung fanden, bei der kein Plug in notwendig war!
(Javascript mit Bildertausch bei Interaktion)

Da der Code nicht zu schützen war versahen wir ihn mit einem Copyright und erlaubten die private Nutzung, wenn der Hinweis erhalten bleibt.

Trotz mehrfacher Nachfrage von unserer Seite hatte der Interessent  keine Zeit gefunden unser Angebot durchzusehen und zu prüfen. Später war er gar nicht mehr zu erreichen.

Somit taten wir es als Praktikantenrecherche zu 3D im Web ab.

Als ich jedoch kürzlich auf den Seiten des Kaufhauses war sah ich zu meinem Erstaunen 88 Objekte zu 3D-Shopping

Die Handhabung war wie bei unserem Beispiel, jedoch ist der Code in ein Flashdokument eingebettet und geschützt.

Als ich daraufhin die alte Telefonnummer unseres Ansprechpartners bei dem grossen Kaufhaus wählte, meldete sich zwar eine andere Person, aber mit dem Hinweis, daß es sich immernoch um den Anschluß unseres damaligen Ansprechpartners handele, dieser jedoch zur Zeit einen Termin habe.

Ich bat um Rückruf - der jedoch bis heute nicht erfolgte.

Eine erneute Recherche im web ergab, daß außer besagtem Kaufhaus sonst niemand nach unserem Prinzip 3D Shopping anbietet.

Was kann ich tun??

  1. Hallo Reinhard,

    Was kann ich tun??

    sehr schwierige Sache, letztendlich kann man es als Aussenstehender
    kaum/nicht beurteilen.

    Verschiedene Varianten fallen mir da ein:
    -bei der Kaufhausleitung nachfragen
    -Anwalt mit diesem Fachbereich konsultieren
    -Lehrgeld als "Praktikantenrecherche zu 3D im Web"

    Es kommt sicher darauf an, wie schützenswert, d.h. umfangreich und
    einmalig, die Sache ist und wie der rechtliche Beweis in solchen
    Dingen ausschaut, vielleicht ist ein offizieller Brief an die Ge-
    schäftsführung des Kaufhauses ("Anfrage zu Ihrer Website ...") nicht
    verkehrt?!

    Wie gesagt, vom rechtlichen Aspekt her gesehen, habe ich davon keine
    Ahnung, ist nur mein subjektives Empfinden nach Durchlesen dieses
    Postings.

    Viele Grüße aus Dresden,
    Stefan Einspender

  2. Hallo Bögge,

    die Agentur in der ich arbeite hat was in Richtung 3D und Kaufhaus gemacht.
    Ich hoffe, wir waren's nicht. Auf jeden Fall scheint mir Stefans Idee mit dem
    Brief - evtl. schon von einem Anwalt verfaßt, so'n Briefkopf macht schonmal
    Eindruck - die Einzige Möglichkeit zu sein.

    CYa
    GONZO