Genitiv: Homepage auf MB Webspace im Ausland

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Die Rechte, in dem Land wo der HP-Inhalt bestimmungsgemäß verbreitet wird.

Hallo,
auch einem Rechtsanwalt sollte es möglich sein, sich der deutschen Sprache gemäss deren Regeln zu bedienen.

Wenn sie erlauben, übertrage ich Ihren Satz in die Amtssprache (deutsch) der Bundesrepublik Deutschland (übrigens auch für Bayern verbindlich).

"Die Rechte des Landes, in dem ...."

Kommen Sie mir bitte nicht mit dem Vorwurf der Beckmesserei! Der bessere Beckmesser, sind immer noch Sie, wie ich neidlos anzuerkennen bereit bin.

Mit casualem Gruss
Ihr Genitiv