FTP-Explorer (mündliche Verhandlung in Düsseldorf)
Thomas Stadler
- recht
Liebe Diskustanten,
ich bin der Anwalt von Stefan Münz in der FTP-Explorer Sache und werde Stefan zusammen mit RA Dr. Krieger nächste Woche vor dem Landgericht Düsseldorf vertreten.
In Absprache mit Stefan möchte ich hier einige Anmerkungen zu den FTP-Explorer Verfahren im Allgemeinen und auch zu Stefan's Prozess anbringen.
Mittlerweile gibt es eine Fülle von landgerichtlichen Urteilen zum Thema FTP-Explorer, es dürften bereits mehr als zehn sein. Herr v. Gravenreuth wird das aber genauer wissen. ;-)Alle diese Urteile sind zugunsten der Symicron.
Ein Urteil eines OLG gibt es meines Wissens bislang nicht. Es gab lediglich eine einstweilige Verfügung des OLG München, die aber nicht mehr existent ist. Dieses Verfahren wurde aus wirtschaftlichen Gründen durch Abgabe einer Unterlassungserklärung beendet. Die anschliessende Kostenentscheidung des OLG lautete auf Kostenaufhebung (50:50). Der Senat war sich also keinesfalls sicher, wie das Hauptsacheverfahren ausgehen würde. Der Senat meinte vielmehr, dass die Frage der Kennzeichnungskraft der Marke Explorer durch eine Marktforschungsgutachten geklärt werden müsste.
Da also noch keine einzige rechtskräftige Entscheidung eines OLG vorliegt, kann man noch nicht einmal im Ansatz von einer gefestigten Rechtsprechung - so wie das Herr v. Gravenreuth gerne tut - reden.
Die aktuellste Entscheidung des LG Braunschweig zeigt aber, dass die Begründungen der Landgerichte immer knapper und apodiktischer werden.
Das LG Braunschweig führt wörtlich aus: " Der Klägerin ist zwar zugegeben, dass ihr eigenes Handeln als Fachhochschule nicht als Teilhabe am geschäftlichen Verkehr zu werten ist. Nach dem weiten Mitstörerbegriff nimmt sie beim Setzen eines Hyperlinks auf den FTP-Explorer jedoch dadurch am geschäftlichen Verkehr teil, dass sie fremden Wettbewerb, nämlich der FTPX-Corporation fördert."
Jeder der linkt, setzt sich hiernach unabhängig von einem Verschulden grundsätzlich des Risiko's einer Haftung auf Unterlassen aus. Schöne neue Internetwelt.
Diese Argumentation wirft nebenbei auch die Frage auf, ob es im Web überhaupt noch private Homepages gibt. Jeder der auf einen kommerziellen Anbieter linkt, fördert die geschäftlichen Interessen des Angelinkten und handelt damit im geschäftlichen Verkehr.
Auch wenn dieser Aspekt für das Verfahren von Stefan Münz nicht von zentraler Bedeutung sein mag, so zeigt er doch, wie wenig viele Gerichte derzeit die Konsequenzen ihrer Rechtsprechung zu Internetsachverhalten überdenken.
Bei dieser Ausgangssituaion sind Stefan und ich der Meinung, dass es nicht unbedingt wahrscheinlich ist, dass bereits das LG Düsseldorf eine erste abweichende Entscheidung treffen wird.
Uns war das von Anfang an bewusst und wir sind darauf vorbereitet, dass dieses Verfahren über mehrere Instanzen geht.
Eine abweichende Entscheidung wird es dann geben, wenn sich ein Gericht findet, das bereit ist den Sachverhalt ohne Berücksichtigung der bisherigen Vorgaben anderer Landgerichte zu würdigen und das willens ist nachzuvollziehen, was ein Link eigentlich ist.
Weil wir nach wie vor der Überzeugung sind, dass ein simpler Link auf die Startseite eines Softherstellers, der im Rahmen einer blossen Produktübersicht erfolgt, keine Verletzung von Markenrechten begründen kann, werden wir das Verfahren so lange wie nötig und möglich fortsetzen und auch eine Entscheidung eines OLG und ggf. des BGH herbeiführen.
Die landgerichtlichen FTP-Explorer-Entscheidungen haben bisher IMHO das Wesen des Hyperlinks negiert.
Schöne Grüsse
Thomas Stadler
Lieber Thomas Stadler,
alle meine guten Wünsche werden dich begleiten.
Wie die Chancen am LG stehen,
darüber wird sich kaum jemand falsche Hoffnungen machen.
Es ist jedem der auch nur ein winziges Bischen der Problematik verstanden hat (Richter gehören nicht dazu!) klar, das ihr an den BGH müsst.
Das auf diesem Fall eine Öffentlichkeit schaut und schauen wird,
sollte nicht beunruhigen. Durch Aufklärung vor allem natürlich bei FFL ist es möglich der Öffentlichkeit gerade auch den unbedraften Netiezens die Tragweite klarzumachen.
Ihr werdet am LG nicht verlieren,
ihr müßt dort hin um in die nächste Instanz zu gelangen,
mehr Sinn oder Zweck hat das LG in dieser Situation nicht,
sogesehen ist es irrelevant welchen Unsinn der Richter am 20.9. verzapft.
cu
Friedhelm Heyer
hallo zusammen,
Ihr werdet am LG nicht verlieren,
ihr müßt dort hin um in die nächste Instanz zu gelangen,
mehr Sinn oder Zweck hat das LG in dieser Situation nicht,
sogesehen ist es irrelevant welchen Unsinn der Richter
am 20.9. verzapft.
jepp, genau! also, auch wenn der termin beim lg ddorf 'in die
hose geht', dann gilt immer noch:
eine schlacht verloren, aber den krieg gewonnen.
wir druecken euch ganz doll die daumen!!
und, thomas: vielleicht kannst du die richter beim lg ja
ueberzeugen, dass seldfhtml kein programm mit integriertem
ftp-explorer ist?
liebe gruesse
knuddelkind
eine schlacht verloren, aber den krieg gewonnen.
Es ist ja genug Geld da zu verbraten!
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de
Hallo Günter!
Nimm es wie ein Mann!
Dein Geld wird bei uns in guten Händen liegen!
Grüße
Thomas
Dein Geld wird bei uns in guten Händen liegen!
M e i n e s bestimmt nicht ;-))
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de
»
Es ist jedem der auch nur ein winziges Bischen der Problematik verstanden hat (Richter gehören nicht dazu!) klar, das ihr an den BGH müsst.
Es ist ja ( f a s t ) genug Geld da zu verbraten!
Das auf diesem Fall eine Öffentlichkeit schaut und schauen wird,
Habe nichts gegen PR!
Ihr werdet am LG nicht verlieren,
Wunschdenken!
ihr müßt dort hin um in die nächste Instanz zu gelangen,
Es ist ja genug Geld da zu verbraten!
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de
Hallo Günter!
Trage es mit Fassung!
Dein Geld dient einem guten Zweck!
Grüße
Thomas
Hallo Thomas,
[ ... ]
danke für diese Informationen und Viel Erfolg sowie fachkundige Ent-
scheidungsträger (Richter) wünsche ich Euch in diesem wichtigen Ver-
fahren.
Viele Grüße aus Dresden,
Stefan Einspender
==================== und hier der Teil für FvG =======================
Hallo Günter,
an dieser Stelle möchte ich Dich darauf aufmerksam machen, was mir so-
eben im deutschsprachigen Teil des Internets passiert ist, ich surfte
so durch die bunte Netzwelt zu Yahoo! Deutschland, dort etwas rumge-
schaut und schwups war ich auf der Sharewareseite:
http://de.search.yahoo.com/search/shareware_de?p=%2Bexplorer+-internet
Darauf sind Unmengen von Links zu versch. Explorer-Software zu finden,
wie verhält es sich damit?
Ein Klick weiter kommt man zu einer genauen Programmbeschreibung mit
Downloadmöglichkeit und selbstverständlich Link zu der Homepage des
Herstellers. Ein großer Teil dieser Programme wird als Shareware ver-
trieben, d.h. der Hersteller verlangt Geld für das jeweilige Programm.
Die obengenannte Seite wird, soweit für mich erkennbar, gemeinsam von
Yahoo! Deutschland und ZDnet Deutschland betrieben, zu finden sind ge-
nannte Firmen unter http://de.docs.yahoo.com/pr/contact.html und
http://www.zdnet.de/impress/imp-wc.html.
Ich habe leider keine Ahnung, warum gerade diese, offensichtlich deut-
lich kommerziell angelegten, Seiten derartig viele Links zu versch.
Explorer-Software enthaltun und warum gerade der Link (ohne große Be-
schreibung o.ä.) in SelfHTML (nichtkommerziell) sooo schlimm ist.
Viele Grüße aus Dresden,
Stefan Einspende
PS: Beide genannten Firmen stammen von recht großen Firmen aus den USA
ab, diese sind unter http://www.zd.com/ (Ziff Davis) bzw.
http://docs.yahoo.com/info/address/ (Yahoo! Inc.). erreichbar.
Hallo Thomas,
[ ... ]
danke für diese Informationen und Viel Erfolg sowie fachkundige Ent-
scheidungsträger (Richter) wünsche ich Euch in diesem wichtigen Ver-
fahren.Viele Grüße aus Dresden,
Stefan Einspender==================== und hier der Teil für FvG =======================
Hallo Günter,
an dieser Stelle möchte ich Dich darauf aufmerksam machen, was mir so-
eben im deutschsprachigen Teil des Internets passiert ist, ich surfte
so durch die bunte Netzwelt zu Yahoo! Deutschland, dort etwas rumge-
schaut und schwups war ich auf der Sharewareseite:http://de.search.yahoo.com/search/shareware_de?p=%2Bexplorer+-internet
Darauf sind Unmengen von Links zu versch. Explorer-Software zu finden,
wie verhält es sich damit?
Ein Klick weiter kommt man zu einer genauen Programmbeschreibung mit
Downloadmöglichkeit und selbstverständlich Link zu der Homepage des
Herstellers. Ein großer Teil dieser Programme wird als Shareware ver-
trieben, d.h. der Hersteller verlangt Geld für das jeweilige Programm.Die obengenannte Seite wird, soweit für mich erkennbar, gemeinsam von
Yahoo! Deutschland und ZDnet Deutschland betrieben, zu finden sind ge-
nannte Firmen unter http://de.docs.yahoo.com/pr/contact.html und
http://www.zdnet.de/impress/imp-wc.html.Ich habe leider keine Ahnung, warum gerade diese, offensichtlich deut-
lich kommerziell angelegten, Seiten derartig viele Links zu versch.
Explorer-Software enthaltun und warum gerade der Link (ohne große Be-
schreibung o.ä.) in SelfHTML (nichtkommerziell) sooo schlimm ist.Viele Grüße aus Dresden,
Stefan EinspendePS: Beide genannten Firmen stammen von recht großen Firmen aus den USA
ab, diese sind unter http://www.zd.com/ (Ziff Davis) bzw.
http://docs.yahoo.com/info/address/ (Yahoo! Inc.). erreichbar.
Hi Stefan, kleiner sächsischer Treff ... :-))
schlafende Hunde soll man nicht wecken... Serienbriefe sind ja so einfach zu schreiben mittels M$..
Gruß, Frank
Hallo,
Mittlerweile gibt es eine Fülle von landgerichtlichen Urteilen zum Thema FTP-Explorer, es dürften bereits mehr als zehn sein. Herr v. Gravenreuth wird das aber genauer wissen. ;-)Alle diese Urteile sind zugunsten der Symicron.
Stimmt.
Ein Urteil eines OLG gibt es meines Wissens bislang nicht.
Stimmt.
Da also noch keine einzige rechtskräftige Entscheidung eines OLG vorliegt,
Stimmt.
kann man noch nicht einmal im Ansatz von einer gefestigten Rechtsprechung - so wie das Herr v. Gravenreuth gerne tut - reden.
Es gibt aber auch keine einzige abweichende Rerchtsprechung ;-))
Die aktuellste Entscheidung des LG Braunschweig zeigt aber, dass die Begründungen der Landgerichte immer knapper und apodiktischer werden.
Die Fachhochschule kann doch noch Berugung einlegen - oder gibt es dann Streß mit dem Landesrechnungshof??
Das LG Braunschweig führt wörtlich aus: " Der Klägerin ist zwar zugegeben, dass ihr eigenes Handeln als Fachhochschule nicht als Teilhabe am geschäftlichen Verkehr zu werten ist. Nach dem weiten Mitstörerbegriff nimmt sie beim Setzen eines Hyperlinks auf den FTP-Explorer jedoch dadurch am geschäftlichen Verkehr teil, dass sie fremden Wettbewerb, nämlich der FTPX-Corporation fördert."
Jeder der linkt, setzt sich hiernach unabhängig von einem Verschulden grundsätzlich des Risiko's einer Haftung auf Unterlassen aus. Schöne neue Internetwelt.
Diese Argumentation wirft nebenbei auch die Frage auf, ob es im Web überhaupt noch private Homepages gibt.
JA warum nicht?
Man braucht z.B. eine Downloadlinks setzen!
Jeder der auf einen kommerziellen Anbieter linkt, fördert die geschäftlichen Interessen des Angelinkten und handelt damit im geschäftlichen Verkehr.
= BGH Rechtsprechung.
Bei dieser Ausgangssituaion sind Stefan und ich der Meinung, dass es nicht unbedingt wahrscheinlich ist, dass bereits das LG Düsseldorf eine erste abweichende Entscheidung treffen wird.
Womit wir ausnahmsweise einer Meinung sind - es ja auch noch genügend Geld da zum verbraten!
Uns war das von Anfang an bewusst und wir sind darauf vorbereitet, dass dieses Verfahren über mehrere Instanzen geht.
Mal abwarten - es ja auch noch genügend Geld da zum verbraten!
Eine abweichende Entscheidung wird es dann geben, wenn sich ein Gericht findet, das bereit ist den Sachverhalt ohne Berücksichtigung der bisherigen Vorgaben anderer Landgerichte zu würdigen und das willens ist nachzuvollziehen, was ein Link eigentlich ist.
Wunschdenken!
Weil wir nach wie vor der Überzeugung sind, dass ein simpler Link auf die Startseite eines Softherstellers, der im Rahmen einer blossen Produktübersicht erfolgt,
Dazu braucht es keinen Link!
keine Verletzung von Markenrechten begründen kann, werden wir das Verfahren so lange wie nötig und möglich fortsetzen und auch eine Entscheidung eines OLG und ggf. des BGH herbeiführen.
Es ja auch noch genügend Geld da zum verbraten!
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de
Moin,
Sorry, aber der Satz "Es ja auch noch genügend Geld da zum verbraten!" ist ja schoen und gut, aber muss der in jedes Posting, das Sie als Antwort auf alle (RECHT)-Postings sezten???
Nun gut, leider haben die LGs ein wenig komische Urteile zu Gunsten Ihrer Partei gefaellt, und _leider_ ist es nicht sicher, wie es weiter geht. Aber auch Richter sind nur Menschen, und da Sie auch noch (fast) einen Arbeitsvertrag auf Lebenszeit haben, ist gerade an den kleineren Instanzen die Problematik geradezu erschreckend. Allerdings sollte ja die Kompetenz mit der Instanz steigen, so dass doch ein helles Licht am Ende des Tunnels erscheint...
Gruesse,
Einbecker
-der sich immernoch ueber "Es ja auch noch genügend Geld da zum verbraten!" freut & denkt, dass solche Formulierungen auch nicht gerade fein sind... wollen wir doch immer schoen sachlich bleiben!
Hallo,
Nun gut, leider haben die LGs ein wenig komische Urteile zu Gunsten Ihrer Partei gefaellt, und _leider_ ist es nicht sicher, wie es weiter geht.
Ich bin mir da schon sehr sicher - zumal es bezüglich der "3DexPlorer"-Grafikkarten schon ein Urteil des OLG Düsseldorf gibt (betraf aber nicht das Linkproblem, ist aber für die Verwechslungsgefahr einschlägig).
-der sich immernoch ueber "Es ja auch noch genügend Geld da zum verbraten!" freut & denkt, dass solche Formulierungen auch nicht gerade fein sind... wollen wir doch immer schoen sachlich bleiben!
Ok - wer sammelt für meine Mandanten und gegen Markenpiraten?
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de
Sehr geehrter Herr von Gravenreuth,
und weitere DM 868,61 für ein sinnloses, unerwünschtes und polemisches
Posting Ihrerseits.
Mit freundlichen Grüssen
Alex vom AdvoGraf-Team
Satire wider den Abmahnwahn im Internet:
AdvoGraf - und der User zahlt sofort!
http://www.advograf.de
Hallo Günter!
Ok - wer sammelt für meine Mandanten und gegen Markenpiraten?
Wozu? Hast du doch gesagt: du hast genügend Geld zum Verbraten,
aber wenn du mal im Not bist, wir werden dir gern spenden damit du nicht auf der Straße verhungern musst.
Wäre ja schade um dich, wo wir dich gerde liebgewonnen haben.
Grüße
Thomas
Eigentlich wollte ich ja nicht wieder den Troll füttern, aber:
Ich bin mir da schon sehr sicher - zumal es bezüglich der "3DexPlorer"-Grafikkarten schon ein Urteil des OLG Düsseldorf gibt (betraf aber nicht das Linkproblem, ist aber für die Verwechslungsgefahr einschlägig).
huch? Seit wann machen Sie denn da Unterscheidungen, anstatt nur mit Aktenzeichen von Urteilen um sich zuwerfen, und so den Anschein zu erwecken, es wäre die gleiche Sache?
Mit äusserst vorzüglicher Hochachtung
Martin Speiser
Sehr geehrter Herr von Gravenreuth,
Mal abwarten - es ja auch noch genügend Geld da zum verbraten!
Und es wird noch viel mehr, wenn Stefan Münz einen Weg finden sollte,
Sie für jedes unerwünschte Posting abzumahnen.
Wir wissen ja: eine _angebliche_ unerwünschte Werbemail kostet bei
Ihnen 868,61 DM.
Nehmen wir diesen Wert für jedes unerwünschte, sinnlose und polemische
Posting, stünden Stefan Münz alleine aus diesem Thread DM 3.474,44 zu.
Wunschdenken!
Pfeifen im Walde?
Mit freundlichen Grüssen
Alex vom AdvoGraf-Team
Satire wider den Abmahnwahn im Internet:
AdvoGraf - und der User zahlt sofort!
http://www.advograf.de
Hallo Günter!
Es ja auch noch genügend Geld da zum verbraten!
Das ist alles was du an argumenten hast?!
Oh Günter, das ist so enttäuschend. So billig.
Aber falls du es umgekehrt meinst, dann kann ich nur sagen: toll, denn du wirst sehr viel Geld brauchen um alles zu bezahlen.
Grüße
Thomas
Hallo,
Aber falls du es umgekehrt meinst, dann kann ich nur sagen: toll, denn du wirst sehr viel Geld brauchen um alles zu bezahlen.
I ch garantiert nicht ;-)
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de
Hallo Günter!
»» I ch garantiert nicht ;-)
Ah ja... habs vergessen; Symicron! ;-)
Grüße
Thomas
Hallo Thomas J.S. und Günter Frhr. v. Gravenreuth!
Also, ich verfolge Eure Streitereien schon seit Monaten und jetzt reicht es mir!
Am besten wäre es, wenn ihr euch mal persönlich trefft und all Eure Probleme (scheinen ja viele zu sein) ausspricht! Ja, ich weiß, dass ihr nie auf einen Nenner kommen werdet (scheint zumindest so) aber es würde dieses Forum nicht zu sehr mit Müll belasten!
Versteht mich nicht falsch mit _Müll_, aber irgendwie kommt es mir vor, dass Thomas immer die Selben antworten auf FvG schreibt und FvG immer das Selbe antwortet usw.....
Mfg
Roman Sonnleithner alias Sonny
P.s.
Thomas, wir kennen uns persönlich und du bist ein wirklich guter Freund für mich aber irgendwann (was ich schon länger vorhatte) muß ich meine Meinung mal kundtun!
Normalerweise würde ich dir das auch perönslich sagen. Dies tue ich nur deswegen nicht, da diese message auch an FvG gehen soll!
Wenn du mir also darauf antworten möchtest, dies aber nicht dem ganzen Forum sagen willst, ruf mich einfach an!
P.p.s.
Thomas, bitte komm mir nicht damit, dass ein dummes Posting ein dummes gegenposting von dir bekommt, denn das machst du _nur_ (bzw. fast nur) bei FvG!
Hallo Roman!
Thomas, bitte komm mir nicht damit, dass ein dummes Posting ein dummes gegenposting von dir bekommt, denn das machst du _nur_ (bzw. fast nur) bei FvG!
Ne warum sollte ich: wir verstehen uns mit Günter doch blendend. ;-)
Grüße
Thomas
Hallo Thomas :)
Thomas, bitte komm mir nicht damit, dass ein dummes Posting ein dummes gegenposting von dir bekommt, denn das machst du _nur_ (bzw. fast nur) bei FvG!
Ne warum sollte ich: wir verstehen uns mit Günter doch blendend. ;-)
Hmm.... genau, das war das Posting, was ich von dir erwartet habe *lol*. Genau das, und nichts anderes!
Pass nur auf, dass du durch das _blenden_ nicht _geblendet_ wirst!!!
Naja wir werden das ganze wohl beim nächsten mal im Schwimmbad oder bei dir bzw. bei mir zuhause genauer besprechen ;-)
Mfg
Roman Sonnleithner alias Sonny
Hallo Thomas J.S. und Günter Frhr. v. Gravenreuth!
Man könnte sich ja mal auf dem Oktoberfest treffen (so ganzfriedlich!).
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de
Hallo Günter!
Man könnte sich ja mal auf dem Oktoberfest treffen (so ganzfriedlich!).
Ist das eine Einladung?
Grüße
Thomas
Hallo Thomas
Ist das eine Einladung?
Schlecht?
Nachdem ich eh noch nie in München geschweige denn am Oktoberfest (fett ;-)) war, wäre das doch mal ne nette Abwechslung :)
Mfg
Roman Sonnleithner alias Sonny
Liebe Diskustanten,
ich bin der Anwalt von Stefan Münz in der FTP-Explorer Sache und werde Stefan zusammen mit RA Dr. Krieger nächste Woche vor dem Landgericht Düsseldorf vertreten.
Hallo
Da ich in diesem Forum neu bin, war ich zunächst überrascht das man, mit einigen Unterlassungserklärungen oder mit der Androhung von rechtlichen Schritten finanzieller Art in diesem Forum soviel Beifallsstürme erntet. ;-)
Aber die Möglichkeiten des deutschen Rechtsystems, die sich noch in den Grundzügen an Repkows Sachsenspiegel anlehnen, sind in dieser Sachlage doch sehr eingeschränkt. Das nutzt diese "Anwaltshure"
(ich kenne Anwälte und Richter die mir das bestätigen) hemmungslos aus. Anstatt neue bzw. bessere Möglichkeiten, die das Internet schützen, zu erarbeiten, sucht der Graf aber auch andere Anwälte wie die Trüffelschweine nach Möglichkeiten um sich selber zu Mästen.
Ich hoffe das Forum wird trotz dieser Leberhaken und unerlaubten Tiefschlägen weiterexistieren. Peace
Ps.Ich bin zwar für Klarnamen, aber wenn ich in neues Forum komme
nutze ich die Möglichkeit von Aliasnamen:
Moin
Ps.Ich bin zwar für Klarnamen, aber wenn ich in neues Forum komme
nutze ich die Möglichkeit von Aliasnamen
Dann gehe bitte wieder. Insbesondere wenn du meinst, einen der Diskutanten hier verbal herabwürdigen zu wollen (zudem ist der Begriff "AnwaltsXXX" nicht mal passend und der Hinweis auf den Sachsenspiegel ist nicht mal sonderlich geistreich), dann gibt es sicher bessere Plätze für anonyme Heckenschützen.
Swen
»» Das nutzt diese "Anwaltshure"
(ich kenne Anwälte und Richter die mir das bestätigen) hemmungslos aus.
Also so würde/werde ich den Kollegen Stadler allein weil auch von München nach Düsseödorf (und Braunschweig) geflüchtet ist niemals bezeichnen!
Kollege Stadler nutzt die Möglichkeiten, die im die ZPO bietet - das ist legal, damit wird er nicht zur "Anwaltshure"!
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de
»» Das nutzt diese "Anwaltshure"
(ich kenne Anwälte und Richter die mir das bestätigen) hemmungslos aus.
Also so würde/werde ich den Kollegen Stadler allein weil auch von München nach Düsseödorf (und Braunschweig) geflüchtet ist niemals bezeichnen!
Hallo
Ich entschuldige mich für die AnwaltsXXXX!
Ja ich gebe es zu, ich habe diese Form gewählt um Meinungen zu provozieren. Aber das Problem ist doch weiterhin noch existent.
Schneidet man sich doch nicht ins eigene Fleisch wenn man Pyrrhussiege erringt? Wird das Netz dadurch Transparenter?
Hat man trotz der Abmahnungssucht auch noch weiterhin die Möglichkeit
Links zu Freunden,Firmen oder Institutionen anzulegen?
Das Rechtlich etwas getan werden muß dem stimme ich zu, aber doch nicht mit Rasenmähern auf das zarte Pflänzchen Internet.
MFG DR.Ogen Auf
Ps. Herr v. Gravenreuth ich möchte mich bei Ihnen noch einmal persönlich entschuldigen.
Ps. Herr v. Gravenreuth ich möchte mich bei Ihnen noch einmal persönlich entschuldigen.
Danke - aber wieso bei mir, wenn offensichtlich Kollege Stadler gemeint war.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de