Hallo, liebe Forumer/innen,
- in kurzer Unterbrechung meines Urlaubs -
ihr kennt sicher alle "Dingsda", eine TV-Sendung, in der Kinder All-
tagsbegriffe umschreiben müssen. Was dabei herauskommen kann, hat
sicher den meisten von uns schon Lachtränen in die Augen getrieben.
Offenbar kann es genauso amüsant werden, wenn deutsche Richter das
Internet erklären, dessen Wesen begreifen und letztlich Tatbestände
im Internet bewerten und be-urteilen sollen:
"Seit Herbst 1999 ist der Antragstellerin bekannt,
dass ein Herr (...) in einem Programm mit der
Bezeichnung "SELFHTML" die sog. "FTP-Explorer"-Software
integriert hat."
Das, liebe/r Leser/in, ist kein Kindermund. Dieses Zitat findet sich
so in einem Endurteil des LG München I vom 25.05.2000 (4HK 0 6543/00
).
Im Wortlaut nachzulesen unter http://www.netlaw.de/urteile/lgm_16.htm.
Nun, wenn SELFHTML, das ich bis jetzt für eine Dokumentation zum selb-
ständigen Erlernen von HTML, JavaScript, CSS & Co. verstanden habe,
in Wahrheit ein "Programm" ist, in dem die "FTP-Explorer"-Software
integriert wurde, dann braucht man sich über die diversen hier von
einem besonders engagierten AdvoKaten zitierten Urteile kaum wundern.
Also, Stefan: Ich hoffe, ihr habt einen guten Anwalt, der den Damen
und Herren erst mal klar macht, was das Internet ist, wozu es Links
gibt und wie das alles zusammenhängt und funktioniert.
Selbst auf die Gefahr hin, dass die Beweisaufnahme eher an die erste
Lektion eines VHS-Kurses für EDV-Anfänger erinnert. Denn mit eigener
Sachkunde hat das, was die Herren Richter am LG München I hier fabri-
ziert haben, sicher nichts gemeinsam.
Und wenn es nicht so traurig wäre, könnte man fast darüber lachen.
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P.S.: Denjenigen, die sich mal intensiver auf der Webseite von FvG
umgehesehen haben, ist sicher bekannt, dass dieser u.a. ein
Buch über "Technische- und juristische Stilblüten aus EDV-
Rechtsstreitigkeiten" herausgegeben hat.
Leseproben unterhttp://www.gravenreuth.de/lese2.html
Vielleicht führt er all die Prozesse ja auch nur, um einen neuen
Band herausgeben zu können:
"Deutsche Richter erklären das Internet"
(ich beanspruche auf diesen Titel das Copyright ;-)
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