noch besser...
Die beanstandete Bezeichnung "FTP-Explorer" wurde im Internet
benutzt. Das Internet ist von München aus aufrufbar. Das
Landgericht München I ist daher örtlich zuständigGruß
Oli
Moins,
es gibt halt Leute die haben nur von einer Sache Ahnung: nämlich von GAR NICHTS!
Oder anders formuliert: Bring mal einer Kuh das Tauchen bei...
Gruß Frank