Guten Tag Cheatah,
Ich kann Dir eine eMail schicken, in der "To: billg@microsoft.com" steht, oder auch "To: verweigert wegen § 218". Gar kein Problem. Das To: sagt nämlich so ziemlich gar nichts aus...
Das ist mir bekannt, wenn denn die zugeordnete Adresse hinter dem to: ordentlich aufgebaut ist oder dem Namen "verweigert wegen § 218" im Mailprogramm eine richtige Adresse zugeordnet ist.
Aber sollte ein Anwalt nicht seinen Computer wenigstens richtig bedienen können, wenn er sich schon keinen Mahn-O-Mat(tm)leisten kann (der Ärmste).
Nachdenkliche Grüße
Euer Hausmeister