hausmeister: Jurist erfindet neues Mailverfahren

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Guten Tag Cheatah,

Ich kann Dir eine eMail schicken, in der "To: billg@microsoft.com" steht, oder auch "To: verweigert wegen § 218". Gar kein Problem. Das To: sagt nämlich so ziemlich gar nichts aus...

Das ist mir bekannt, wenn denn die zugeordnete Adresse hinter dem to: ordentlich aufgebaut ist oder dem Namen "verweigert wegen § 218" im Mailprogramm eine richtige Adresse zugeordnet ist.

Aber sollte ein Anwalt nicht seinen Computer wenigstens richtig bedienen können, wenn er sich schon keinen Mahn-O-Mat(tm)leisten kann (der Ärmste).

Nachdenkliche Grüße

Euer Hausmeister