Ralph: Irgendwie Links setzen, *ohne* sich in Prozeßgefahr zu begeben?

Hallo,
Vorab: Ich ziele in keiner Form auf die Streitigkeiten zwischen Herrn v.Grafenreuth und dieser Seite ab!

Ok, Thema:
Wenn ich mir die ganzen Urteile so durchlese, die hier gepostet sind, dann frag ich mich, kann ich nen Link setzen, ohne mich der Gefahr eines Gerichtsverfahren auszusetzen?

Muß ich das "Linkziel" um Genehmigung bitten?

Hilft eine irgendwie geartete Info, nicht für den Käse auf anderen Seiten zu haften? Welche?

Wenn nein, wie sieht es mit weiteren Leveln aus? - Bsp.: Ich linke zur Uni, die zum Land, die zur Regierung, die zum Weißen Haus, die zum Lewinski-Prozeß, die zum mündlichen Protokoll. - Hafte ich dann wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses? (mal vorausgesetzt, der L.-Text erregt solches)

Weiß jemand was, ob Gesetzesänderungen zu diesem Thema zumindest diskutiert werden?

Viele Grüße,
R

  1. Hi,

    Ok, Thema:
    Wenn ich mir die ganzen Urteile so durchlese, die hier gepostet sind, dann frag ich mich, kann ich nen Link setzen, ohne mich der Gefahr eines Gerichtsverfahren auszusetzen?

    Leider nein. Das Internet wurde hier durch spezielle Anwaelte zum rechtsfreien Raum gemacht.
    Außerdem ist es bei einigen Anwaelten offenbar Masche Abmahnungen einzusetzen um
    kostenguenstig Werbung zu erzielen, Firmeninteressen durchzusetzen oder Geld zu erwirtschaften.

    Muß ich das "Linkziel" um Genehmigung bitten?

    Nein. Nicht wenn man nach den Regelungen des W3C's geht und nach dem TKG.

    Hilft eine irgendwie geartete Info, nicht für den Käse auf anderen Seiten zu haften? Welche?

    Eigentlich nicht. Ein Gereicht hat zwar mal gesagt so ein Preclaimer schützt, aber in
    der Realitaet ist das ein Märchen, weil so ein Preclaimer im Falle einer angenommenen
    Markenrechtsverletzung negativ ausgelegt wird; Von wegen, man habe sich ja schon mit
    der Materie vertraut gemacht, also hat man ja dann mit voller Absicht den Markenrechtsversoss gemacht.

    Wenn nein, wie sieht es mit weiteren Leveln aus? - Bsp.: Ich linke zur Uni, die zum Land, die zur Regierung, die zum Weißen Haus, die zum Lewinski-Prozeß, die zum mündlichen Protokoll. - Hafte ich dann wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses? (mal vorausgesetzt, der L.-Text erregt solches)

    Derzeit ging es nach meiner Erfahrung nicht uber 2 Links heraus.
    Aber wo ein Wille ist, ist auch ein Weg...

    Weiß jemand was, ob Gesetzesänderungen zu diesem Thema zumindest diskutiert werden?

    Ja.
    Derzeit ist das in einigen politischen Gruppen ein heiß diskutiertes Thema.

    Jedoch bis aus etwaigen Empfehlungen an Bundesvorstaende dann auch wirklich Gesetzesvorlagen
    werden, diese das Zwischenparteiliche Geschacher überleben und wirklich Gesetz werden,
    mag es dauern.
    -Es sei denn, irgendein Anwalt findet sich und mahnt den Schröder oder die SPD direkt ab :)

    Ciao,
      Wolfgang

    1. Hallo,

      Leider nein. Das Internet wurde hier durch spezielle Anwaelte zum rechtsfreien Raum gemacht.
      Außerdem ist es bei einigen Anwaelten offenbar Masche Abmahnungen einzusetzen um
      kostenguenstig Werbung zu erzielen, Firmeninteressen durchzusetzen oder Geld zu erwirtschaften.

      Muß ich das "Linkziel" um Genehmigung bitten?

      Nein. Nicht wenn man nach den Regelungen des W3C's geht und nach dem TKG.

      Na, das ist doch schon mla was.

      Hilft eine irgendwie geartete Info, nicht für den Käse auf anderen Seiten zu haften? Welche?

      Eigentlich nicht. Ein Gereicht hat zwar mal gesagt so ein Preclaimer schützt, aber in
      der Realitaet ist das ein Märchen, weil so ein Preclaimer im Falle einer angenommenen
      Markenrechtsverletzung negativ ausgelegt wird; Von wegen, man habe sich ja schon mit
      der Materie vertraut gemacht, also hat man ja dann mit voller Absicht den Markenrechtsversoss gemacht.

      Auch ne Ansicht, vielleicht nicht mal dumm. Wird einem ein Studium da wohl auch negativ ausgelegt - man hat ja schlließlich nen Recht-Schein gemacht. :-)

      Wenn nein, wie sieht es mit weiteren Leveln aus? - Bsp.: Ich linke zur Uni, die zum Land, die zur Regierung, die zum Weißen Haus, die zum Lewinski-Prozeß, die zum mündlichen Protokoll. - Hafte ich dann wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses? (mal vorausgesetzt, der L.-Text erregt solches)

      Derzeit ging es nach meiner Erfahrung nicht uber 2 Links heraus.
      Aber wo ein Wille ist, ist auch ein Weg...

      Weiß jemand was, ob Gesetzesänderungen zu diesem Thema zumindest diskutiert werden?

      Ja.
      Derzeit ist das in einigen politischen Gruppen ein heiß diskutiertes Thema.

      Jedoch bis aus etwaigen Empfehlungen an Bundesvorstaende dann auch wirklich Gesetzesvorlagen
      werden, diese das Zwischenparteiliche Geschacher überleben und wirklich Gesetz werden,
      mag es dauern.
      -Es sei denn, irgendein Anwalt findet sich und mahnt den Schröder oder die SPD direkt ab :)

      Die wohl leider nicht zufällig auf eines der beliebten Abmahn-Ziele? Hm, die Marke "Schröder" ist noch frei?

      Ciao,
        Wolfgang

      1. Hallo,

        -Es sei denn, irgendein Anwalt findet sich und mahnt den Schröder oder die SPD direkt ab :)

        Die wohl leider nicht zufällig auf eines der beliebten Abmahn-Ziele? Hm, die Marke "Schröder" ist noch frei?

        Diese Dummheit schreit zum Himmel:
        http://www.gerhard-schroeder.de

        Grüsse,
          Surfer

        1. Hallo Surfer,

          Diese Dummheit schreit zum Himmel:
          http://www.gerhard-schroeder.de

          aktuelle Denic-Abfrage:

          Domainname:                      gerhard-schroeder.de
          Domaininhaber:                   Helmut Jawurek, MdB
                                           Jungen Union Oberpfalz
          [...]
          Letzte Aktualisierung:           Dienstag, 5. Oktober 1999
          Stand Datenbank:                 Dienstag, 19. September 2000

          Wessen Dummheit meinst Du jetzt?
          Die des Domaininhabers oder die von unser aller Autokanzler, der diese Seite/Domain bereits fast ein Jahr duldet (wobei ich nicht weiß, wann die Seite online gegangen ist)?

          Viele Grüße,
          Heiko

  2. MOIn

    Hafte ich dann wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses? (mal vorausgesetzt, der L.-Text erregt solches)

    <g>Du musst nur die öffentliche Ärgernisse bitten, sich beim Anblick nicht zu erregen.</g>

    SCNR

    Weiß jemand was, ob Gesetzesänderungen zu diesem Thema zumindest diskutiert werden?

    Ich fürchte, dass bei der Dummheit der Regierenden selbst bei einer Gesetzesänderung nicht unbedingt was Gutes dabei heraus kommen muss.

    Im Ernst: Ganz so schlimm ist es in der Regel nicht. Verwende Disclaimer und verfolge die aktuellen Diskussionen in den einschlägigen Publikationen und Zeitschriften.

    Viele Grüße

    Swen