Hallo,
Leider nein. Das Internet wurde hier durch spezielle Anwaelte zum rechtsfreien Raum gemacht.
Außerdem ist es bei einigen Anwaelten offenbar Masche Abmahnungen einzusetzen um
kostenguenstig Werbung zu erzielen, Firmeninteressen durchzusetzen oder Geld zu erwirtschaften.
Muß ich das "Linkziel" um Genehmigung bitten?
Nein. Nicht wenn man nach den Regelungen des W3C's geht und nach dem TKG.
Na, das ist doch schon mla was.
Hilft eine irgendwie geartete Info, nicht für den Käse auf anderen Seiten zu haften? Welche?
Eigentlich nicht. Ein Gereicht hat zwar mal gesagt so ein Preclaimer schützt, aber in
der Realitaet ist das ein Märchen, weil so ein Preclaimer im Falle einer angenommenen
Markenrechtsverletzung negativ ausgelegt wird; Von wegen, man habe sich ja schon mit
der Materie vertraut gemacht, also hat man ja dann mit voller Absicht den Markenrechtsversoss gemacht.
Auch ne Ansicht, vielleicht nicht mal dumm. Wird einem ein Studium da wohl auch negativ ausgelegt - man hat ja schlließlich nen Recht-Schein gemacht. :-)
Wenn nein, wie sieht es mit weiteren Leveln aus? - Bsp.: Ich linke zur Uni, die zum Land, die zur Regierung, die zum Weißen Haus, die zum Lewinski-Prozeß, die zum mündlichen Protokoll. - Hafte ich dann wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses? (mal vorausgesetzt, der L.-Text erregt solches)
Derzeit ging es nach meiner Erfahrung nicht uber 2 Links heraus.
Aber wo ein Wille ist, ist auch ein Weg...Weiß jemand was, ob Gesetzesänderungen zu diesem Thema zumindest diskutiert werden?
Ja.
Derzeit ist das in einigen politischen Gruppen ein heiß diskutiertes Thema.Jedoch bis aus etwaigen Empfehlungen an Bundesvorstaende dann auch wirklich Gesetzesvorlagen
werden, diese das Zwischenparteiliche Geschacher überleben und wirklich Gesetz werden,
mag es dauern.
-Es sei denn, irgendein Anwalt findet sich und mahnt den Schröder oder die SPD direkt ab :)
Die wohl leider nicht zufällig auf eines der beliebten Abmahn-Ziele? Hm, die Marke "Schröder" ist noch frei?
Ciao,
Wolfgang