@nde@s: Schlichten ist besser als Prozessieren

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<zitat href=http://www.justiz.bayern.de/Schlichten.html>
Vorwort von Herrn Staatsminister Dr. Manfred Weiß:

Am 13. April 2000 hat der Bayerische Landtag einstimmig das neue Bayerische Schlichtungsgesetz verabschiedet, das für alle Klagen gelten wird, die ab dem 1. September 2000 bei Gericht eingehen. Bei einem Teil zivilrechtlicher Streitigkeiten wird künftig die Klage vor dem Amtsgericht nur zulässig sein, wenn die Parteien vorher versucht haben, den Streit vor einer Schlichtungsstelle einvernehmlich beizulegen. Wie oft ist zu beobachten, daß vor Gericht gar nicht über den Kern der Auseinandersetzung gestritten wird. Wie hilfreich kann es da sein, das Recht nicht in einem gerichtlichen Urteil, sondern in einer gemeinsamen Vereinbarung zu suchen, die in die Zukunft wirken und zu einer endgültigen Befriedigung beitragen kann. Das obligatorische Schlichtungsverfahren soll der einvernehmlichen Streitbeilegung im Bewußtsein der rechtsuchenden Bevölkerung einen gleichberechtigten Platz neben der Streitentscheidung durch die Gerichte einräumen. Daneben besteht, wie bisher, die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren auch dann durchzuführen, wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Schlichten lohnt sich in jedem Fall.
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Soll das etwa auch das Ende von Abmahnungskosten bzw. nachfolgendem Klageverfahren bedeuten ???

Au meiner Sicht wäre zumindest in Bayern der Weg dafür ein wenig geebnet.

Gruß

Andreas