Schlichten ist besser als Prozessieren
@nde@s
- recht
<zitat href=http://www.justiz.bayern.de/Schlichten.html>
Vorwort von Herrn Staatsminister Dr. Manfred Weiß:
Am 13. April 2000 hat der Bayerische Landtag einstimmig das neue Bayerische Schlichtungsgesetz verabschiedet, das für alle Klagen gelten wird, die ab dem 1. September 2000 bei Gericht eingehen. Bei einem Teil zivilrechtlicher Streitigkeiten wird künftig die Klage vor dem Amtsgericht nur zulässig sein, wenn die Parteien vorher versucht haben, den Streit vor einer Schlichtungsstelle einvernehmlich beizulegen. Wie oft ist zu beobachten, daß vor Gericht gar nicht über den Kern der Auseinandersetzung gestritten wird. Wie hilfreich kann es da sein, das Recht nicht in einem gerichtlichen Urteil, sondern in einer gemeinsamen Vereinbarung zu suchen, die in die Zukunft wirken und zu einer endgültigen Befriedigung beitragen kann. Das obligatorische Schlichtungsverfahren soll der einvernehmlichen Streitbeilegung im Bewußtsein der rechtsuchenden Bevölkerung einen gleichberechtigten Platz neben der Streitentscheidung durch die Gerichte einräumen. Daneben besteht, wie bisher, die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren auch dann durchzuführen, wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Schlichten lohnt sich in jedem Fall.
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Soll das etwa auch das Ende von Abmahnungskosten bzw. nachfolgendem Klageverfahren bedeuten ???
Au meiner Sicht wäre zumindest in Bayern der Weg dafür ein wenig geebnet.
Gruß
Andreas
<zitat href=http://www.justiz.bayern.de/Schlichten.html>
Vorwort von Herrn Staatsminister Dr. Manfred Weiß:
... Schlichten lohnt sich in jedem Fall.
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Au meiner Sicht wäre zumindest in Bayern der Weg dafür ein wenig geebnet.
Leider kaum, Andreas -
die Grenzen sind (Streitwert 1500 Mark) viel zu niedrig, als dass sie im Zusammenhang etwa mit Markenrechtsstreitigkeiten greifen könnten. Auch sonst sind zuviele Klauseln in dieser Sache, als dass sich mehr als nur "Knallerbsenstrauch"-fälle vor dem Schlichter wiederfinden werden.
Schade, wäre viel zu schön gewesen.
Grup Eckard.
Hallo Eckard,
... Schlichten lohnt sich in jedem Fall.
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Au meiner Sicht wäre zumindest in Bayern der Weg dafür ein wenig geebnet.
Leider kaum, Andreas -
die Grenzen sind (Streitwert 1500 Mark) viel zu niedrig, als dass sie im Zusammenhang etwa mit Markenrechtsstreitigkeiten greifen könnten.
Die 1.500 DM sind doch, wenn ich das richtig verstanden habe, der Grenzwert unter dem man überhaupt nicht vor Gericht antreten darf, wenn man nicht vorher die Schlichtungsstelle beehrt hat.
<zitat>
Sie können einen Prozeß nur dann beginnen, wenn Sie nachweisen können, daß ein Schlichtungsverfahren durchgeführt wurde und dabei eine Einigung nicht erzielt werden konnte. So bei
vermögensrechtlichen Streitigkeiten mit einem Streitwert bis zu DM 1.500.-,
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Daneben können Sie die Güte- oder sonstige Schlichtungsstelle auch jederzeit freiwillig anrufen. Schlichtung lohnt sich in jedem Fall:
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Ich gebe dir allerdings recht, dass die Schlichtung wohl nur auf Amtsgerichtsebene vorgesehen ist und bei den illusorischen Streitwerten, die sich die geldgeilen Anwälte da so ausdenken, landet so ein Fall dann wohl eh gleich beim Landgericht.
Ist ja auch nett, weil da immer gleich noch 'ne ABM für einen zweiten Anwalt mit drann hängt (Anwaltszwang)
Tjaja, wäre wohl zu schön gewesen....
Gruß
Andreas
<zitat href=http://www.justiz.bayern.de/Schlichten.html>
Vorwort von Herrn Staatsminister Dr. Manfred Weiß:Am 13. April 2000 hat der Bayerische Landtag einstimmig das neue Bayerische Schlichtungsgesetz verabschiedet, das für alle Klagen gelten wird, die ab dem 1. September 2000 bei Gericht eingehen.
Falsch nur für bestimmte Amtsgerichtssachen und bei Forderungsachen im Zuständigkeitsbereich von AGs nur, dann, wenn kein Mahnverfahren vorangegangen ist.
MfG
Günter Frhr.v.Gravenreuth