Hi,
auch von mir herzlichen Glückwunsch ...
Nur bei aller Freude sollte man nicht vergessen, daß es ja nur ein
Teil"sieg" war....Die Frage der Linkhaftung wurde nicht geklärt.
Und dies ist ja der wichtige Punkt gewesen, oder?
Es besteht natürlich die Hoffnung das es in der Urteilsbegrüundung
ineinem Monat noch auftaucht, aber aus Gründen der Gerichtsökunomie
denk ich mal, daß es nicht kommt.
Wie auch immer: Diese beiden Abmahnungen sind abgewehrt und das ist gut so.
Doch stellt sich gleich eine andere Frage: Inwieweit hat es Einfluß?
Haben nicht etwa 20 (laut IW) LGs bei selber Frage PRO GvG entschieden,
während jetzt auf der anderen Seite 3 CONTRA stehen...?
Auf welche kann man sich nun berufen?
Last, but not least: Laut GvG war heute in derselben Sache auch ein Prozess
in Nürnberg, wo der Kollege von GvG hinsollte. Weiß jemand dort was von,
oder wurde der Termin verschoben?
Und letztes: Wie geht es jetzt weiter?
Die Frage der Linkhaftung wurde noch nicht geklärt......
Ciao,
Wolfgang
P.S.:Politessen dürfen ja kein Bestechungsgeld annehmen...aber wie stehts mit einem Blumenstrauß ?
Oder hat da -wie seit heute Nachmittag das Gerücht rumgeht- ein "Markenpirat" gepetzt?