Chräcker Heller: Glückwunsch...aber leider nur ein kleiner Teilsieg?

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Hallo,

(auch) ich bin nur beobachtender Rechtslaie, aber was hilfts ;-) eine Meinung will ich mir trotzdem bilden:

Wenn diese eine Entscheidung bezüglich der angeblichen Verwechslungsgefahr zweier Produknamen wirklich durch alle angestrebten Instanzen bestehen bleibt, dann hat ein Rechstanwalt und eine Firma eine böse Schlappe erlitten, aber grundsätzlich entschieden ist nichts. Es wurde nichts gegen Massenabmahnung entschieden, es wurde nichts in Sachen Linkhaftung "neu" entschieden. Es hat dann keinerlei Bedeutung außer, daß sich ein Rechtsanwalt und seine Mandanten ein etwas höheres Verlustrisiko vor der nächsten Abmahnwelle einkalkulieren müssen. Aber ob die das beeindruckt?

ABER: irgendwo muß man den Faden zum aufribbeln des Pulovers in die Hand bekommen. Ob das hier der Fall ist, wird sich noch zeigen. Es ist deswegen noch ein langer (und teurer) Weg, vielleicht muß man noch öfters zupacken.... ich ziehe meinen Hut vor den Leuten (ja, eben auch Stephan und Kess) die das immer wieder machen. Wir können ihnen durch "Stimmung" helfen, durch "(andere) weiter informieren" und durch Geld. Viel Geld....

Chräcker

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