Liebe Forumer,
nachdem sich die Gemueter nach einer anstrengenden, aber gluecklich verlaufenen Woche langsam wieder beruhigt haben, ist Zeit fuer weiterfuehrende Gedanken.
Ein Artikel, der solchen Gedanken nachhelfen kann, ist z.B. der Essay "gibt es noch die private Homepage?" von Michael Horak:
http://www.freedomforlinks.de/Pages/privat.html
Die Gedanken, die Horak sich dort macht, betreffen jeden, der im Web Inhalte anbietet. Es geht letztlich um die Frage, wie Web-Inhalte juristisch zu bewerten sind.
Offensichtlich haben bauernschlaue Abzocker und Trittbrettfahrer, unter denen das Web hierzulande derzeit viel zu leiden hat, vor allem ein Interesse daran, das Bereitstellen und Pflegen eines Web-Angebots juristisch als "Handeln im geschaeftlichen Verkehr" interpretiert zu wissen. Denn diese Interpretation ist der Freibrief fuer sie, in jeder im Web bereitgestellten Information nach "rechtswidriger Verwendung" von Marken, Patenten usw. zu fahnden und - da es sich um von der Oeffentlichkeit sonst unbeachtete, sehr spezielle Dinge handelt - fleissig dagegen vorzugehen und sich unauffaellig eine goldene Nase dabei zu verdienen.
Dass sich dies alles auf Hyperlinks beschraenkt, ist ein Irrtum. Nach dem <a>-Tag hat unser General-Abmahn-Anwalt zumindest jetzt auch das <meta>-Tag entdeckt und mahnt dessen Inhalte ab. Das <title>-Tag wird er sicher auch bald fuer sich entdecken. Von diesen semantisch immerhin noch auffaelligen Tags ist nur noch ein Schritt bis zum Abmahnen jeglicher Inhalte, die irgendwo zwischen <html> und </html> stehen. Und der Freiherr argumentiert ja auch schon hemmungslos in die Richtung "das markenrechtlich geschuetzte Zeichen kommt im HTML-Quelltext vor".
All das basiert auf auf jener juristischen Interpretationen von Web-Inhalten als "Handeln im geschaeftlichen Verkehr". Um Web-Inhalte dauerhaft vor solchen Abzocker-Angriffen zu schuetzen, erscheint es mir daher immer wichtiger, fuer Web-Inhalte eine generell andere juristische Interpretation einzufordern als "Handeln im geschaeftlichen Verkehr". In diesem Thread nenne ich die Alternative mal in meiner juristischen Laiensprache "Handeln im freien Verkehr". Es muss deutlich werden, dass im Web etwas Aehnliches passiert wie im Handel, dass aber "etwas im Web anbieten" nicht automatisch mit "Handel betreiben" gleichgesetzt werden darf.
Wenn beispielsweise hier in diesem Forum Menschen einander bei Fachfragen helfen, dann tauschen Sie Informationen aus, und sie folgen Bewegungen, die durch Angebot und Nachfrage von Wissen und Nichtwissen geregelt werden. Was da passiert, ist ganz aehnlich dem, was auf jenem "Markt" geschieht, den die Marktwirtschaft umfasst. Aber es _ist_ eben nicht jener Markt, und deshalb laesst sich nicht das juristische Instrumentarium der Marktwirtschaft darauf uebertragen. Hier werden keine Produkte oder Dienstleistungen gegen Geldwert eingetauscht, sondern Know How und Infotainment gegen Dank und Feedback. Der Tauschkreislauf, der dabei entsteht, ist von dem anderen, dem marktwirtschaftlichen, inhaltlich abgekoppelt. Nur durch technische Grundlagen wie Providerkosten usw. ist er mit jenem verbunden. Fuer die inhaltliche Bewertung von Web-Angeboten ist daher eine andere juristische Grundlage erforderlich. Ob diese Grundlage bereits existiert oder erst geschaffen werden muss, koennen andere vermutlich besser einschaetzen als ich. Aber eines ist mir wichtig, und dafuer setze ich mich ein: das Netz ist ein oeffentlicher Raum, in dem Austausch stattfindet - aber es ist deshalb kein "Markt". Ein Markt im geschaeftlichen Sinne ist es nur dort, wo ausdruecklich mit Waren und Dienstleistungen gehandelt wird - etwa in einem Web-Shop, also genauso wie in im sogenannten Real Life auch, wo man sich in die Fussgaengerzone stellen und auf eine Software mit Namensteil 'Explorer' hinweisen darf - einfach im Rahmen der allgemeinen Meinungsfreiheit.
In diesem Sinne noch ein schoenes Wochenende euch allen und besonders den "Unterstuetzern"!
viele Gruesse
Stefan Muenz