Dass sich dies alles auf Hyperlinks beschraenkt, ist ein Irrtum.
Herr v.Gravenreuth,
um der Diskussion willen einmal sei das obige Zitat als gegeben angenommen. Ich bitte nun doch einmal darum dem Rechtslaien zu erläutern, wo der Unterschied in folgenden Fällen liegt:
- Mein Nachbar hat einen tollen Rasenmäher. Jedem, der es wissen will, wo er den denn herhabe, nennt er Marke und Bezugsquelle.
- Mein Nachbar betreibt eine Homepage. Auf dieser befindet sich ein Link mit dem Titel "Rasenmäher" sowie dem (aktivierbaren) Verweis auf die URL des Herstellers.
Wird mein Nachbar in Fall 1 zum "Handelshelfer"?
Nein
Warum wird er es im 2. Fall?
Weil er da Mitstörer ist - schon sooo oft erklärt :-((
Nehmen wir weiter an, der Markenname "Grasscutter" des Rasenmähers (nichtdeutscher Produktion) ist als Wortmarke eines deutschen Messerschleifers geschützt.
Kommt auf die Ahnlichkeit der Ware und Dienstleistungen an. Wenn er auch Rasenmähermesser schleift wohl ja. Eine Autolackiererei sollte sich ja auch nicht "BMW-Automaler GmbH" oder MERCEDES-Automaler GmbH" oder FORD-Automaler GmbH" nennen.
Nehmen wir zum dritten an, mein Nachbar hat sich Markennamen, Hersteller und Bezugsquelle in seinem Notizbuch notiert. Ist er deshalb bereits "Markenrechtsverletzer"
No keine markenmäßige Benutzung.
Wieso ist er das aber Ihrer Auffassung nach, wenn er Gleiches in einem (nicht öffentlich einsehbaren) Meta-Tag tut?
Weil er damit die Suchmaschinen unter bewußter Ausnutzung einer Marke auf seine HP "lockt".
Ein APPLE-Händler sollte auch nicht "Microsoft" als Keyword verwenden.
Guten Tag, Herr G.
"Schön", dass wir uns hier auch einmal sehen.
Sie haben die Tätigkeit (Automaler) beschrieben, von vielen Firmen ausgeübt werden kann.
Der Explorer beschreibt auch eine Tätigkeit, nämlich Daten zu erforschen oder zu erkunden.
Stefan Münz, bzw. die von ihm referenzierte Website, warben mit keinem Wort mit dem
Namen des Herstellers, also ihrer Mandantin. Sie wiedersprechen sich hiermit selbst in ihrer
Argumentation, und Stefan Münz' Vertreter, und ebenso der des Heiseverlags vor Gericht,
tun gut daran, dies in zukünftigen Gerichtsterminen vorzubringen.
Kein Mensch er Welt hat mit einem "Symicron Datenerforscher" geworben.