ole: Cover-Versionen vs. Urhebergesetz?

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hi Stiefel

erstmal zu den soli *g*:
wer ein geigen- nicht von einem mandolinensolo unterschieden kann, hat nicht nur keine ahnung von instrumenten oder musik, sondern muss obendrein noch taub sein ;-).

zu den coverversionen:
es ist auch so, das sogenannte hooklinies (bei "blue" wäre das wohl das "dadldidadeldei" *g*) auch dem uhrheberecht unterliegen, selbst wenn sie nur auch 3 oder vier tönen bestehen.

man erinnere sich an die streitereien um stefan raabs grand prix titel, da ging es um genau 4 noten (wovon 3 auch noch die selben waren und obendrein noch hintereinander *lach*).

ein interessanter link zu thema urheberrecht dürfte http://www.gema.de/publik/faq/index.html sein. da steht so einiges drin, oder auch http://www.jura.uni-sb.de/urheberrecht/

alles liebe
ole
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