Thomas J.S.: Anwaltsdrohung seitens Gästebuch-Spammer

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Hallo,

Wie gesagt: Da der Mensch mich schon seit Jahren mit unverlangten Werbesendungen bedenkt ist er mir hinreichend bekannt.

das zusenden von unverlangten werbesendungen (auch per e-mail) ist ungesetztlich. deshalb findest du bei jedem "sie haben ein haus gewonnen [wenn sie etwas bestellen]" zusendung auf dem vorgefertigten antwortschein immer irgendwo sehr kleingedruckt, dass du mit der zusendung von werbematerial von dritten einverstanden bist.

liegt kein solches einverständniss vor, erfolgen die zusendugen eben unerwünscht und du kannst gegen dem absender vorgehen.

ob und wie sich so ein vorgehen gestalten soll, muss du selbt entschieden in dem du ein anwalt fragst. es gibt oft bei versch. institutionen [z.B. bei konsumentenschützer] kostenlose (erst) beratung.

grüße
thomas