Chräcker Heller: Browserfenstergrösse beim Öffnen einer Seite festlegen

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Ach ja,

Nachtrag: es gibt kein durch einschlägige Urteile unterstütztes Gesetz noch gültiges Urteil (mehr), daß Dich zwingend rettet, nur weil Du Dich pauschal von allen Inhalten anderer verlinkter Internetseiten distanzierst..... kannst das also auch gleich rausnehmen....

Chräcker

http://www.Stempelgeheimnis.de