Hallo,
jetzt hatte ich den Artikel gestern 3 mal gelesen, aber offensichtlich immer die Unterscheidung zwischen der Uni (Dienstanbieter) und dem Studenten übersehen ;-)
Gut, habe ich verstanden, aber was ich (sorry) jetzt nicht verstehe, warum "wir" das "gerne lesen".
Es wird doch folgender "Passus" zur "Befreiung" des Dienstanboieters zugrunde gelegt.
"(...)dass Diensteanbieter für fremde Inhalte, also auch Hyperlinks, nur dann verantwortlich sind, "wenn sie von diesen Inhalten Kenntnis haben und es ihnen technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern"."
Wenn wir das Urteil "annehmen" müssen wir doch auch die Begründung annehmen. Dann bedeutet dies aber doch ganz klar, das "wenn" man von fremden, verlinkten, Inhalten Kenntnis hat UND die technischen Möglichkeiten hat deren Nutzung durch seinen "Dienst" zu verhindern, und es eben nicht macht, man dafür haftet. Wir können doch jetzt nicht sagen "Jaha, daß gilt aber nur für große Dienstanbieter, der einfache Dienstanbieter Homepagebastler braucht darauf nicht zu achten." Was recht ist, ist doch "recht" für alle. Und gerade der Homepagebastler weiß (beim ftp-Explorer) doch am genauesten, was er da verlinkt hat (den FTP-Explorer eben) und kanne es am einfachsten unterbinden (einfach weglassen)....
Warum freut "uns" das jetzt also?
Es geht doch nicht, wie es manche der Gegenpartei vorwerfen, um "Matchsiege" sondern um ein Prinzip, oder?
Chräcker