Hi,
private EMail-Kommunikation zu veröffentlichen ist im Internet eigentlich geächtet - das macht man einfach nicht ohne Zustimmung des Absenders.
wobei es dann noch den Grundsatz gibt: "Harassing eMail _will_ be posted."
Allerdings heißt "geächtet" noch lange nicht, daß es rechtlich untersagt ist - oder umgekehrt. Soweit ich informiert bin, gilt bei eMails das Briefgeheimnis. Was dieses allerdings speziell zum Veröffentlichen privater Post sagt, inwieweit da die Technik z.B. in Bezug auf Massenpost reinspielt, ob man die Zustimmung des Absenders benötigt und sich diese Anfrage aufgrund eines entsprechenden Absatzes im Brief einfach nur sparen kann, weiß ich leider auch nicht.
Google sollte aber bei der Suche nach dem Briefgeheimnis helfen :-)
Wenn du aber zufällig die komplette Dokumentation der Herkunft der Kohl-Spender zugemailt bekommst ;) , solltest du diese Information am besten gleich einer Zeitung deines Vertrauens weiterleiten.
Unfug! Niemals gleich weiterleiten, sondern immer erst fragen!
Nämlich, wie viel die Zeitung einem zahlt ;-)
Cheatah