hes: Wer bezahlt Abmahngebühr?

Hallo,
ich habe im Dezember 99 eine Domain angemeldet. (timbersports.de). Wollte irgenwann mal privat damit was anstellen.
Gestern erhielt ich eine Abmahnung der Anwälte der Fa. Stihl. Diese hat die Rechte auf den Namen TimberSports und verlangt die Abgabe der Domain. Mit allem drum und dran, das Übliche halt. Ist ja auch ok, soll Sie die Domain doch haben.
Nun steht in der Unterlassungerklärung auch, daß ich mich verpflichte, die Kosten der anwaltlichen Abmahnung in Höhe von DM 2.965,- zu übernehmen.
Habt Ihr Erfahrungen damit? Das ist ´ne Menge Geld. Muss ich denn auch noch dafür zahlen, daß ich die Domain freigebe? Vor allem wenn ich sie nie genutzt habe?
Gebt mir doch bitte ein paar Tipps, ich bin so ein bißchen vor den Kopf geschlagen.

ThanX
MFG hes

  1. Hi,

    ich habe im Dezember 99 eine Domain angemeldet. (timbersports.de). Wollte irgenwann mal privat damit was anstellen.
    Gestern erhielt ich eine Abmahnung der Anwälte der Fa. Stihl. Diese hat die Rechte auf den Namen TimberSports und verlangt die Abgabe der Domain. Mit allem drum und dran, das Übliche halt. Ist ja auch ok, soll Sie die Domain doch haben.
    Nun steht in der Unterlassungerklärung auch, daß ich mich verpflichte, die Kosten der anwaltlichen Abmahnung in Höhe von DM 2.965,- zu übernehmen.
    Habt Ihr Erfahrungen damit? Das ist ´ne Menge Geld. Muss ich denn auch noch dafür zahlen, daß ich die Domain freigebe? Vor allem wenn ich sie nie genutzt habe?
    Gebt mir doch bitte ein paar Tipps, ich bin so ein bißchen vor den Kopf geschlagen.

    Wenn du die Domain nie genutzt hast und es auch keine Seite dazu gab
    ist die Abmahnung IMHO unrechtens.
    Du solltest dich umgehend mit einen Anwalt in Verbindung setzen,
    der dich da raushaut. Und auch noch nichts unterschreiben!!
    Ansonsten musst DU die Abmahngebuehr bezahlen.

    Ciao,
     Wolfgang

    1. Wenn du die Domain nie genutzt hast und es auch keine Seite dazu gab
      ist die Abmahnung IMHO unrechtens.
      Du solltest dich umgehend mit einen Anwalt in Verbindung setzen,
      der dich da raushaut. Und auch noch nichts unterschreiben!!
      Ansonsten musst DU die Abmahngebuehr bezahlen.

      Hallo Wolfgang,
      danke für den Tipp.
      Habe meinen Anwalt kontaktiert, "Internetspezialist". Dieser sagt, man könne da wenig machen. Daß ich die Domain nie genutzt habe, spiele keine Rolle.
      Kann Du mir mal schreiben, woher Du diese Information hast?
      Danke
      gruss hes

      1. Hallo Hes

        Habe meinen Anwalt kontaktiert, "Internetspezialist". Dieser sagt, man könne da wenig machen. Daß ich die Domain nie genutzt habe, spiele keine Rolle.

        Geh mal auf http://www.advograf.de/ oder auf http://www.freedomforlinks.de/ und nimm dort mit den Leuten Kontakt auf. Sag dass du wegen einer zumindest zweifelhaften Abmahnung anwaltlichen Rat brauchst.

        viele Gruesse
          Stefan Muenz

        1. Hallo,

          abgesehen davon ob die Abmahnung rechtens ist oder nicht, finde ich das Verhalten besagter Firma und des Anwalts wieder einmal absolut beschämend und peinlich.

          Hier wird wieder mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Was hindert eigentlich solche Firmen daran, ersteinmal bei dem jeweiligen Domaininhaber freundlich nachzufragen ob Dieser bereit ist die Domain freiwillig abzutreten.

          In den meißten Fällen, trennen sich die ADMIN-C's sofort von dieser Domain.

          Aber nein, da werden wieder Herrscharen von Anwälten mobilisiert um kleinen Leuten, die für solche Anwälte und Firmen ebenso kleinen Beträge aus der Tasche zu ziehen.

          Viele Grüße aus Köln
          Markus

          1. Hi

            In den meißten Fällen, trennen sich die ADMIN-C's sofort von dieser Domain.

            Das glaube ich erst wenn ich es tausendvierunszwanzigmal gesehen habe.  ;-)

            Das ist reine Einschüchterung Seites der Firma und Geldscheffelein Seites des Anwalts.

            Viel Glück und schreib mal weiter was Du erreicht hast.

            Amit

            1. Hi

              In den meißten Fällen, trennen sich die ADMIN-C's sofort von dieser Domain.

              Das glaube ich erst wenn ich es tausendvierunszwanzigmal gesehen habe.  ;-)

              Das ist reine Einschüchterung Seites der Firma und Geldscheffelein Seites des Anwalts.

              Viel Glück und schreib mal weiter was Du erreicht hast.

              Amit

              Hai,
              mach ich. Schaun wir mal, was so rauskommt.

              gruss hes

      2. Hi,

        danke für den Tipp.
        Habe meinen Anwalt kontaktiert, "Internetspezialist". Dieser sagt, man könne da wenig machen. Daß ich die Domain nie genutzt habe, spiele keine Rolle.

        Heute nennt sich wohl jeder Internet-Spezialist :)

        Natuerlich spielt es meiner Meinung nach eine Rolle ob und wie du die
        Domain genutzt hast!!!
        Es geht auf die Frage: Hast du die Site gewerblich genutzt oder
        nicht. Wenn du die Site privat genutzt hast, dann kann man dich
        deswegen wohl auch nicht abmahnen.
        Dazu gibt es Urteile. Also dass jemand der abgemahnt wurde, weil er eine Marke
        nutzte, eben nicht zahlen musste, weil er die Site privat und nicht gewerblich
        nutzt. Und das trotz eines Werbebanners!
        Such mal nach swaebedo  (oder so). OLG Schleswig oder Kiel war das.

        Das ganze hat genausoviel mit Markenrecht, wie mit Internet zu tun.

        Aber ich bin kein Anwalt und das obige ist nur das was ich aus
        meiner mehrjaehrigen Erfahrung mit solchen Dingen mitbekommen
        hab.

        Folge Stefans Tipp mit den angegebenen URLs. Da findest du wohl
        kompetentere Ansprechpartner.

        Ciao,
         Wolfgang

        1. Es geht auf die Frage: Hast du die Site gewerblich genutzt oder
          nicht. Wenn du die Site privat genutzt hast, dann kann man dich
          deswegen wohl auch nicht abmahnen.
          Dazu gibt es Urteile. Also dass jemand der abgemahnt wurde, weil er eine Marke
          nutzte, eben nicht zahlen musste, weil er die Site privat und nicht gewerblich
          nutzt. Und das trotz eines Werbebanners!
          Such mal nach swaebedo  (oder so). OLG Schleswig oder Kiel war das.

          Hier das Urteil zu dem zitierten Fall "Die kleinen Leute von Swabedoo",

          Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (2.Instanz)
          http://www.peter-becker.de/Sonstiges/Stachlig/Urteil2.htm

          Das kannst Du ja deinem "Internetspezialisten" von Anwalt mal in die Hand drücken.
          Besser ist jedoch, einen Anwalt zu wählen der sich mit der Thematik wirklich auskennt.

          Gruß

          Andreas vom AdvoGraf-Team

          1. Hallo Advograf-Team!

            Hier das Urteil zu dem zitierten Fall "Die kleinen Leute von Swabedoo",

            Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (2.Instanz)
            http://www.peter-becker.de/Sonstiges/Stachlig/Urteil2.htm

            In der Urteilsbegründung steht unter anderem:

            e.

            Mit Hilfe der Verweisung auf andere, wirtschaftlichen Zwecken dienende Internetseiten greift der Nutzer im Übrigen nicht auf den Datenbestand des Verweisenden, sondern den des Anbieters zu, auf dessen Seite verwiesen wird. ***Selbst wenn dieser Anbieter markenrechtlich geschützte Waren im Wege des download anbietet, stellt die Eröffnung der Möglichkeit, auf diese Homepage und damit auf die geschützte Ware zugreifen zu können, daher keine Markenrechtsverletzung des verweisenden Homepageinhabers dar (LG München CR 99 S. 592 <593>).*** Etwas anderes kann nur gelten, wenn zwischen dem Verweisenden und dem Anbieter, auf den verwiesen wird, eine wirtschaftliche Verbindung besteht und der Verweisende aus der Verweisung wirtschaftliche Vorteile zieht.

            Vor allem bei dem Satz, den ich mit *** eingefasst habe, stellt sich die Frage, wie dann Gravenreuth so selbstsicher im Falle Explorer vorgehen kann, oder?

            Patrick
            <hatehtehpehdoppelpunktslashslashwehwehwehpunktatomicminuseggspunktcomslash>

        2. Natuerlich spielt es meiner Meinung nach eine Rolle ob und wie du die
          Domain genutzt hast!!!
          Es geht auf die Frage: Hast du die Site gewerblich genutzt oder
          nicht. Wenn du die Site privat genutzt hast, dann kann man dich
          deswegen wohl auch nicht abmahnen.

          Wer sagt denn das???
          LG Frankfurt a. M. "das.de" (Az: 2/06 O 633/96)
          Wer den Namen eines anderen als Internet-Domain für sich hat re-gistrieren lassen und damit blockiert, bestreitet das Recht des Namensträgers zur Namensführung. Das gilt auch dann, wenn die Domain nur reserviert ist und deshalb noch nicht benutzt wird.
          Urteil vom 26. Februar 1997

          LG Stuttgart "hepp.de" (Az: 11 KfHO 82/97)
          Beschlußverfügung gegen eine Reservierung.
          Beschluß vom 09. Juni 1997

          LG Berlin "kost-the-ost.de" (Az: 16 O 483/99)
          Beschluß vom 30. August 1999 gegen die Reservierung einer nicht aktiv genutzten Domain.
          Anm.: "Kost The Ost" ist eine Marke.

          Dazu gibt es Urteile. Also dass jemand der abgemahnt wurde, weil er eine Marke
          nutzte, eben nicht zahlen musste, weil er die Site privat und nicht gewerblich
          nutzt. Und das trotz eines Werbebanners!
          Such mal nach swaebedo  (oder so). OLG Schleswig oder Kiel war das.

          Das war

          a) eine e-mail-Werbung und ist
          b) eine Mindermeinung in der Rechtsprechung.

          Die Kläger müssen ja auch nicht nach Kiel zur Klage!!!

          Aber ich bin kein Anwalt und das obige ist nur das was ich aus
          meiner mehrjaehrigen Erfahrung mit solchen Dingen mitbekommen
          hab.

          IMO: Gar nix mitbekommen!

          Mit freundlichen Grüßen

          Günter Frhr.v.Gravenreuth
          Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
          http://www.gravenreuth.de