Es geht auf die Frage: Hast du die Site gewerblich genutzt oder
nicht. Wenn du die Site privat genutzt hast, dann kann man dich
deswegen wohl auch nicht abmahnen.
Dazu gibt es Urteile. Also dass jemand der abgemahnt wurde, weil er eine Marke
nutzte, eben nicht zahlen musste, weil er die Site privat und nicht gewerblich
nutzt. Und das trotz eines Werbebanners!
Such mal nach swaebedo (oder so). OLG Schleswig oder Kiel war das.
Hier das Urteil zu dem zitierten Fall "Die kleinen Leute von Swabedoo",
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (2.Instanz)
http://www.peter-becker.de/Sonstiges/Stachlig/Urteil2.htm
Das kannst Du ja deinem "Internetspezialisten" von Anwalt mal in die Hand drücken.
Besser ist jedoch, einen Anwalt zu wählen der sich mit der Thematik wirklich auskennt.
Gruß
Andreas vom AdvoGraf-Team