Günter Frhr.v.Gravenreuth : Explorer, Runde zwei

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Liebe Forumer,

uebermorgen, Mittwoch um 9.45, Duesseldorf, Cecilienallee 3, Saal A208, ist es so weit: die muendliche Verhandlung zur Sache "Explorer" zwischen SELFHTML und Symikron geht in die zweite Runde vor dem Oberlandesgericht (OLG).

(...)

viele Gruesse
  Stefan Muenz

Danke, danke aber!
Soeben (und rechtzeitig vor dem OLG DüDO-Termin) erhalte ich ein wunderschönes Urteil des OLG Hamm (Az. 4 U 33/01) zu einem FTP-Explorer Fall.

Zitate aus den Entscheidungsgründen:
"Zwar hat der Bekl. hier ... als Privatmann die Webseite zu privaten Zwecken erstellt und mit den Links ohne gewerblichen Hintergund Informationen zur Verfügung stellen wollen. Das ändert aber nichts daran, dass er mit seinem umfassenden Angebot an jedermann die Interessen der Firma FTPx Corp. objektiv gefördert und damit in den Geschäftsverkehr eingegriffen hat.Darauf, ob ihm das bewusst und ob ihm das verletzende Kennzeichen überhaupt bekannt gewesen ist, kommt es bei einer verschuldensunabhängigen Markenrechtsverletzung nicht an."

"Die Kl. durfte solche Verletzungshandlung auch sofort abmahnen".

"Die Kl. durft sich auch anwaltlicher Hilfe bedienen. Weshalb die Kl. hier verpflichtet gewesen sein sollte zunächste selbst in einem formlosen Schreiben auf die geschützte Marke aufmerksam zu machen ist nicht ersichtlich."

"Die Abmahnung war auch nicht rechtmissbräuchlich."

"Viele einzelne Verstöße forderten dann auch viele Abmahnungen heraus."

„Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu missbräuchlichen Mehrfachverfolgung (BGH GRUR 2000,1089) passen auf den vorliegenden Fall ebensowenig wie die zur Vielfachabmahnung durch einen einzelnen Anwalt."

Die Entscheidung kommt heute oder morgen auf unsere HP.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de