Pipolino: Bilder: Orginal und Fälschung

hallo liebe selfhtmler/innen
Vor ca 2 Jahren  habe ich begonnen zu zeichen und zu malen. Ein Freund gab mir damals den Tip einfach berühmte Bilder und Gemälde abzumalen. Das ist übrigends eine klasse Methode ins Malen reinzukommen.

Bisher gabs kein Problem, da erstens meine "Kopien" sich beträchtlich *räusper* vom Orginal unterschieden und ich auch nicht daran dachte diese zu veröffentlichen.

Mittlerweile sind aber schon ein paar ganz gute "Kopien" entstanden und die Frage ist jetzt ob ich diese ohne Probleme Online stellen darf.

Ich denk mir mal das Bilder von lang verstorbenen Malern unproblematisch sind.
Aber wie schauts zum Beispiel mit Asterix-Figuren aus, die sind vom Orginal kaum zu unterscheiden. Muß ich da jedesmal "copyright by Uderzo" dazuschreiben oder was?

Gehört die Kopie mir oder dem Orginalautor?

Wann ist eine Kopie legal wann illegal?

Bin auf eure Antworten gespannt

Liebe Grüße
Pipolino

  1. Hi Pipolino,

    Aber wie schauts zum Beispiel mit Asterix-Figuren aus, die sind vom Orginal kaum zu unterscheiden. Muß ich da jedesmal "copyright by Uderzo" dazuschreiben oder was?

    Gehört die Kopie mir oder dem Orginalautor?

    Wann ist eine Kopie legal wann illegal?

    So etwas ähnliches habe ich vor einiger Zeit hier auch schon einmal gefragt, als ein bekannter Verlag, der genauso heißt wie das gegenwärtige Kalenderjahr, der Meinung war, ich solle mein (selbstgemaltes) Bild von den 2 Wellen von der Startseite meiner Homepage entfernen. Vorlage dafür war eine Illustration in deren Prospekt zu einem Buch, die sich jedoch von meiner eigenen, ziemlich unprofessionell aussehenden Zeichnung ziemlich unterschied (siehe verkleinerte Abbildungen unten). Auf einen Rechtsstreit mit genanntem Verlag habe ich mich damals nicht eingelassen; wenigstens waren sie aber so freundlich, mir nicht gleich eine Abmahnung zu schicken... ;->

    Bei einem Bild, das dem Original "zum Verwechseln" ähnlich sieht, wäre ich jedenfalls vorsichtig...

    Gruß,
    Stefan

    1. Hallo Stefan,

      wie ich das in Deinem Falle sehe, hatte der Verlag wohl weniger ein Problem mit der grafischen Darstellung, eher war es der "Ideenklau" der ihnen aufgestoßen sein dürfte.

      Viele Grüße
      Bernd

  2. also , so wie ich das in erinnerung habe, darfst du sehr wohl comicfiguren als kunstobjekte darstellen, sie müssen aber unikate bleiben oder so;)
    gab es mal nicht so ein rechtsstreit wegen mickey mouse mal in den staaten...?
    ich meine mich mal an so was zu entsinnen...
    such mal in ner suchmaschine vielleicht nach den stichwörtern: mickey mouse arts copyrights ....
    hmmm... ich glaube... ein entscheidenes stichwort müßte noch hin, mir fällt aber keins mehr ein;) sorry

    1. achso , da fällt mir ein: in JEDEM falle MUßT DU mit DEINEM namen unterschreiben! sonst machst du dich nach geltendem recht tatsächlich als fälscher strafbar.

  3. Hallo!

    Mittlerweile sind aber schon ein paar ganz gute "Kopien" entstanden und die Frage ist jetzt ob ich diese ohne Probleme Online stellen darf.

    Nicht, dass Du uns hier zum zweiten Kujau wirst! Obwohl, gefälschte Helmut Kohl - Tagebücher im Bezug auf die Spendenaffäre auch ihren Reiz hätten ;-)

    Patrick
    <hatehtehpehdoppelpunktslashslashwehwehwehpunktatomicminuseggspunktcomslash>

    1. Hi Patrick!

      Nicht, dass Du uns hier zum zweiten Kujau wirst! Obwohl, gefälschte Helmut Kohl - Tagebücher im Bezug auf die Spendenaffäre auch ihren Reiz hätten ;-)

      Dazu müßte es zumindest die Orginale geben. Ohne Orginale keine Fälschung! Ein 150.--DM Schein kann keine Fälschung sein, da es kein Orginal gibt (vgl. L. Wittgenstein: "Über Gewißheit")

      Die "Kujau-Artefakte" kann man daher auch nicht als Fälschung bezeichnen, sondern schlicht eine Erfindung! Tja nicht jede Erfindung macht ihren Erfinder reich, aber wer weiß?

      Ich möchte aber meine Farge nochmal präzisieren:

      Angenommen ich habe einen Ausschnitt aus einem Stadtplan im Web gefunden:
      Wenn ich dieses Bild (zb. xy.gif) so nehme ist das sicher verboten (Bilderklau)

      Wenn ich das ganz "schlecht" abzeichne und wieder einscanne ist es dann mein Bild?

      Falls ja:
      Wie gut darf ich es abzeichnen das ich es als mein Bild bezeichnen darf?

      Viel Spaß beim grübeln?

      Schöne Grüße
      Pipolino (das Orginal ;o)

  4. Morgen Pipolino!
    Ich denke, das mit dem Malen ist genauso wie der Musik: spiele ich Bach, schert sich keine Sau (alte Meister).
    Möcht ich aber einen Hit von beispielsweise Madonna covern (wie schlecht auch immer ich spiele, oder wie sehr ich das Stück auch verändere), muß ich bei der Plattenfirma, die die Rechte an dem Stück besitzt, nachfragen und meistens Geld bezahlen.
    Interessanterweise kümmert sich keiner darum, wenn ich das Stück live spiele, sobald ich aber eine CD damit veröffentlichen möchte (=Geld verdienen), muß ich meines Wissens zahlen.
    Ich denke, das ist auch bei den Bildern so. Malst du Asterix (auch verfremdet), "klaust" du die Idee eines anderen und dafür mußt du dir eine Genehmigung holen. Denk ich zumindest.
    Susi

    1. Hai Susi,

      bei dem Vergleich mit der Musik sind ein paar Ungenauigkeiten reingerutscht ;-)

      Ich denke, das mit dem Malen ist genauso wie der Musik: spiele ich Bach, schert sich keine Sau (alte Meister).

      ... aber nur wenn Du Urtext spielst, sobald da ein Bearbeiter die Finger dran hatte, wird's komplizierter.

      Möcht ich aber einen Hit von beispielsweise Madonna covern ...., muß ich bei der Plattenfirma, die die Rechte an dem Stück besitzt, nachfragen und meistens Geld bezahlen.
      Interessanterweise kümmert sich keiner darum, wenn ich das Stück live spiele, ...

      Doch tun einer, und zwar die GEMA. Du (oder der Veranstalter) muss von jedem Konzert das *gespielte* Programm einschicken - und ggf. bezahlen.

      Nur so als kleine Anmerkung :-)

      Reinhard (auch Musiker)