Moin
Der Vertrag ist übrigens der Kassenbon.
Nein. Oder bist du vertragslos, wenn du an einer "manuellen" Kasse mangels Papierrolle keinen Bon erhälst?
Ein Vertrag kommt zustande, wenn zwei übereinstimmende, mit Bezug aufeinander abgegebene Willenserklärungen abgegeben werden (Angebot bzw. Antrag einerseits und Annahme andererseits). Sofern nichts anderes geregelt ist (wenn ich mich recht erinnere zum Bespiel bei (Verbraucher)kreditverträgen) ist keine besondere Form nötig, weder Schriftform noch mündliche Äußerungen. Du legst die Ware der Kassierin auf den Tisch (und bindest dich damit, 145 BGB) die Kassiererin tippt den Preis ein, scannt oder macht sonstwas und schiebt die Ware "nach hinten": sie (als Beauftragte des Einentümers, das untersrtellen wir jetz mal) nimmt den Vertrag an (147 BGB). Ein konkludentes handeln reicht also - was ja auch sehr praktisch ist, sonst würde ja niemand Lust auf einkaufen haben :-). Das alles kann schweigend vor sich gehen, mit Bon oder ohne, nackt oder im Dunkeln. Der Kassenbon, der Kassenzettel, der handschriftlich ausgefüllte und unterschiebene Zettel ist ein Beleg, ein Beweisstück, aber nicht der Vertrag. Wäre ja auch noch schöner, wenn ein paier, an dessen zustandekommen bzw formulieren ich als Käufer nicht habe mitwirken dürfen, auf ein mal auch "mein" mich bindender Vertrag werden sollte. Das klassische Beispiel ist "in den Schnee geschriebene Vetrag" an den sich Verkäufer K. im Frühling nicht mehr gebnden fühlt). Die Juristen sind da wie die Programmierer: sie trennen hübsch säuberlich Sachen voneinander, um im Zweifels/Streit-fall oder beim Fehler exakt trennen und den "Fehler" bestimmen (debuggen) zu können. Wir "Laien" müssen das nicht blicken, verlassen uns aber auf.
Ich red übrigens nicht ganz dumm rum: ich habe mal 3 Jahre einen juranahes Studium (zwar mit dem Schwerpunkt öffentliches Recht / Verwaltungsrecht und bald 20 Jahre ist es auch her) erfolgreich hinter mich gebracht :-) - was nicht heißen soll, das ich mich gern eines besseren belehren lasse :-)
Viele Grüße
Swen
Cheatah