LG Frankfurt a.M. neue Meta-Tag Entscheidung
Günter Frhr.v.Gravenreuth
- recht
Das LG Frankfurt a.M. (Az.: 3-08 O 75/01) hat eine neue Meta-Tag Entscheidung getroffen.
Sachverhalt:
Das Musikunternehmen E. ist aufgrund einer Vereinbarung berechtigt Tonträger mit der als Marke eingetragenen Bezeichnung XYZ herauszubringen. Als Promotion-Firma bedient sich E. der Firma D.
Die Firma D. ist unstreitig berechtigt im Rahmen einer Internet-Promotion dieser Tonträger XYZ auf den betreffenden Seiten auch als Meta-Tag zu verwenden. Die Firma D. hat jedoch XYZ nicht nur auf den betreffenden Seiten sondern auch auf ihrer Startseite, ihrer allgemeinen Firmenpräsentation als Meta-Tag verwendet. Hiergegen erging soeben eine EV, welche in der kurzen Begründung ausdrücklich auf § 14 MarkenG gestützt ist.
Kollege http://www.dollar.de wird sich in seiner Meta-Tag-Auseinandersatzung mit http://www.freedomforlinks.de/Pages/metatags.html sicher über diese Entscheidung freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
Hi,
oh, es ist wieder Crossposting-Zeit :)
Der einzige Unterschied den ich jetzt seh (sieht man von der Zahl der
Zeilenumbrüche ab) zu dem Text auf Juramail (dort um 23:01 Uhr abgesendet),
ist das dort die Absende-EMail auf t-online geht.
Günter, heute war doch so ein schöner Abend; Viele, -ich auch-
haben schön gegrillt und den lauen Sommerabend genossen, oder waren
auf'n Berch (Besonderer Tipp für die Bayern: Nächste Woche geht das
Bergfest los! Der Berg ruft!! http://www.der-berg-ruft.de)
um ein Maß Bier zu trinken...
Du wirst doch wohl jetzt nicht hier den Nachtwächter spielen wollen und
alle Foren alarmieren wollen? :)
Ciao,
Wolfgang