CarstenP: Abzockversuch mit Zitaten

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Hallo zusammen,

mal ein paar blöde Fragen eines juristischen Laien: der Abmahner hat seinen Wohnsitz in Österreich, der Abgemahnte hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Grenzüberschreitender Abmahnverkehr? Ist sowas rechtlich überhaupt möglich? Und welches Gericht wäre dafür zuständig? Der Europäische Gerichtshof? ;-)
Ich halte das Ganze aus meiner juristischen Laien-Sicht für einen extrem bescheuerten Abzockversuch (frei nach dem Motto: man kann's ja mal probieren...)
Allerdings würde dies keinen deutsch-deutschen Fall lösen...

Viele Grüße und gute Nacht, liebes Internet
Carsten