Mulder: Abzockversuch mit Zitaten

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mal ein paar blöde Fragen eines juristischen Laien: der Abmahner hat seinen Wohnsitz in Österreich, der Abgemahnte hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Grenzüberschreitender Abmahnverkehr? Ist sowas rechtlich überhaupt möglich? Und welches Gericht wäre dafür zuständig? Der Europäische Gerichtshof? ;-)

Nö, der kann ihn durchaus in DE verklagen.
Aber nur, wenn das ganze auch in DE strafbar ist.
Der EuGH ist nur eine mögliche letzte Instanz.

Ginge es um Markenrecht und der Ösi hat seine Marke auch in DE angemeldet, würde er auch hier Recht bekommen, andernfalls nicht.