Günter Frhr. v. Gravenreuth: LG München Speedlink muss Abmahnkosten f.d FTP-Explorer tragen

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LG München Speedlink muss Abmahnkosten f.d FTP-Explorer tragen

Günter Frhr. v. Gravenreuth
  • recht
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    Cheatah
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      Günter Frhr.v.Gravenreuth
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        Cheatah
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        Chräcker Heller
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          Günter Frhr.v.Gravenreuth
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            Cheatah
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            Stonie
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              Günter Frhr.v.Gravenreuth
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                Stonie
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                  Günter Frhr.v.Gravenreuth
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                    Cheatah
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                    SelfGericht: Urteil wegen ungenügender Recherche

                    SelfRichter
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                    Stonie
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                  Michael Schröpl
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            Reiner
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              Sven Rautenberg
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            Michael Schröpl
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            Chräcker Heller
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    Stonie
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    xNeTworKx
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      Hat Günni JavaScript-Probleme?

      Stonie
      • menschelei
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        Günter Frhr.v.Gravenreuth
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          Stonie
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            xNeTworKx
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            Günter Frhr.v.Gravenreuth
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              xNeTworKx
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                Reiner
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              Stonie
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                Chräcker Heller
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                  Klaus Mock
                2. 0
                  CG
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                  Michael Schröpl
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        xNeTworKx
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      Günter Frhr.v.Gravenreuth
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        SabineP
  4. 0

    -(EXPLORER)-(TROLLOMAT)

    Orlando
    • ftp
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    Klagemarken

    der Webpapst
    • internet-anbindung
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    Oliver García
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      Günter Frhr.v.Gravenreuth

Der Geschäftsführer der (zwischenzeitig in Konkurs gegangenen) SpeedLink GmbH hat wegen der Ab-mahnung eines Links zum Download-Angebot der sogenannten „FTP-Explorer“-Software eine Unterlas-sungserklärung abgegeben und zugleich eine Feststellungsklage beim LG Berlin eingereicht. Das LG Ber-lin gab ihm noch Recht (nicht rechtskräftig: http://www.speedlink.de/cgi-bin/news/news.cgi?action=news&id=21&from_kat=0&from_page=0 ). Vor dem LG München I ist SpeedLink GmbH i.K. nunmehr unterlegen. Wenn diese Entscheidung rechtskräftig wird, wovon bei ei-nem Anerkenntnis auszugehen ist, hat auch der Prozess in Berlin seine Erledigung gefunden, denn die ab-gegebe Unterlassungserklärung steht unter der Bedingung, dass eine Gericht die rechtskräftig über die Verletzungshandlung entscheidet. Dies hat das LG München I nunmehr mit folgender Begründung getan:

"Die Beklagte hatte nach § 91 a ZPO die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, da nach bisherigem Sach- und Streitstand die Klage zulässig und begründet gewesen wäre.

Der Klägerin stand der geltend gemachte Freistellungsanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß §§ 683 1, 677, 670, 257 BGB zu.

Die Klägerin hatte gegen die Beklagte einen Unterlassungsanspruch gem. § 14 II 2, V MarkenG wegen der zwischen den sich gegenüberstehenden Kennzeichnungen vorhandenen Verwechslungsgefahr.

Der Bezeichnung "Explorer" kommt für die Waren, die im Warenverzeichnis der Klagemarke aufgeführt sind, Da-tenverarbeitungsgeräte und - Programme, keine eindeutige Bedeutung zu. Sie ist daher nicht rein beschreibend, sondern besitzt Kennzeichnungskraft.
Die Beklagte benutze die Bezeichnung "FTP-Explorer" ebenfalls für Software und damit für identische Waren.
Es liegt auch ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vor, da der Begriff des geschäftlichen Verkehrs weit aus-zulegen ist. Erfasst wird jede selbständige, wirtschaftlichen Zwecken folgende Tätigkeit, in der eine der Teilnahme am Erwerbsleben folgende Tätigkeit zum Ausdruck kommt. Darauf, dass unentgeltlich gehandelt wurde, kommt es nicht an.
Die streitgegenständliche Zeichenverwendung ist auch eine markenrechtlich relevante kennzeichenmäßige Benut-zung. Die Bezeichnung wird nicht als Angabe über Merkmale oder Eigenschaffen einer Software benutzt, sondern dient als Hinweis auf die betriebliche Herkunft.

Die Beklagte haftet für das Link, da es sich insoweit um eigene Inhalte gem. § 5 Abs. I TDG handelt. Wird auf einer Homepage der streitgegenständliche Programmname im Quelltext eingebunden, handelt es sich nicht um fremde Inhalte. Insoweit ist zu differenzieren zwischen den fremden Inhalten, auf die verwiesen wird, und dem eigentlichen Link.
Das TDG gilt für Inhalte, nicht aber für titel- oder markenrechtliche Bezeichnungen.
Die Bezeichnungen "EXPLORER" und "FTP-EXPLORER" sind in erheblichem Maße ähnlich, wobei der prägende Teil der von der Beklagten benutzten Kennzeichnung "Explorer" ist, da der Bestandteil "FTP" lediglich für "File Trans-fer Protocol" steht und damit rein beschreibenden Charakter hat.

Die Klägerin hat die Klagemarke auch rechtserhaltend benutzt:
Ab 1991 wurde unter der Bezeichnung Explorer11 ein Dokumentenarchivierungssystem auf den Markt gebracht, wel-ches in unterschiedlichsten Bereichen Anwendung findet. Im aktiven Vertrieb befinden sich heute noch die Win-dows-Anwendungen "Explorer" und Explorer 11. Hiermit erwirtschaftete die Klägerin im Jahr 1999 einen Gesamt-umsatz von 5,1 Mio. DM.
Auch ist § 23 Nr. 2 MarkenG nicht einschlägig; diese Vorschrift gestattet den beschreibenden Gebrauch, der nicht identisch mit einer Benutzung der Marke ist. Das Freihaltebedürfnis der Allgemeinheit, dem § 23 Nr. 2 MarkenG Rechnung tragen soll, umfasst nur den Gebrauch einer Bezeichnung in ihrer Eigenschaft als Beschaffen-heits- oder Bestimmungsangabe oder zu anderen, ähnlichen warenbeschreibenden Zwecken, nicht auch den Gebrauch zu Zwecken des betrieblichen Herkunftshinweises. Auf das Freihaltebedürfnis kann sich nicht berufen, wer sei-nerseits den freizuhaltenden Begriff zeichenmäßig gebraucht.

Dass eine begründete Abmahnung gegenüber dem Abgemahnten eine Geschäftsführung ohne Auftrag darstellt, so dass die hierfür aufgewendeten Kosten nach §§ 683 S. 1, 677, 670 BGB zu erstatten sind,
ist in ständiger Rechtsprechung anerkannt."

LG München (Az.: 4 HK O 21651/00) Beschluß gem. § 91a ZPO vom 04. April 2002 nach Anerkenntnis durch den Insolvenzverwalter

Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt Dipl. Ing. (FH)

  1. Hi,

    „FTP-Explorer“

    WAAAAHHHH!!!!1 Da taucht Günter nach langer Zeit wieder auf, und was bringt er mit? Eine ewig olle Kamelle, die er offenbar aus den tiefsten Abgründen der Versenkung wiederhergeholt hat, in die er verschwunden ist. Hilfe.

    Ich kann's allmählich nicht mehr hören. Günter, brauchst Du das irgendwie? Ist das ein Seegrashalm, an dem Du Dich hochzuhangeln versuchst, nachdem Du knapp dem Ertrinken entronnen bist? Also, irgendwie mutet das für mich ein wenig an wie die Urteils-Ansammlung unter steinhoefel.de...

    Aber danke für Deine Info. Wenn's irgendwer sonst noch für relevant hält, erfahren wir es garantiert im Heise-Newsticker oder unter intern.de noch mal.

    Cheatah

    P.S.: Wann hat Steinhöfel denn seine Site verändert? Früher waren da nur drei Bilder von ihm und die Urteils-Selbstbeweihräucherung... jetzt sind sogar Ansätze von Design zu sehen! Wenn man lange genug sucht, findet man am Ende sogar noch Inhalt...

    1. Hi,

      „FTP-Explorer“

      WAAAAHHHH!!!!1 Da taucht Günter nach langer Zeit wieder auf, und was bringt er mit? Eine ewig olle Kamelle,

      Die Entscheidung ist vom 04. April 2002 und wurde jetzt zugestellt - was ist daran alt?

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr.v.Gravenreuth
      Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
      http://www.gravenreuth.de

      1. Hi,

        „FTP-Explorer“
        Die Entscheidung ist vom 04. April 2002 und wurde jetzt zugestellt - was ist daran alt?

        das, was ich zitiert habe.

        Cheatah

      2. Hallo,

        Die Entscheidung ist vom 04. April 2002 und wurde jetzt zugestellt -
        was ist daran alt?

        die "eigene" Urteilsfindung der Normalsterblichen hiezu ist schon etwas älter. Diese Urteilsfindung macht sich in der Regel nicht so sehr von der Urteilsfindung von Gerichten abhängig. Ein Umstand, der von Juristen nur schwer nach zu vollziehen ist. Manchmal mag man die Urteile von Gerichten als Korrektiv für seine eigene annehmen, aber in der Regel muß ein Urteil eines Gerichtes nicht zwingend mit der eigenen moralischen Beurteilung eines Sachverhaltes übereinstoimmen. (Ein Problem des Systems, daß ich persönlich verstehe und zum Teil auch aktzeptieren kann, aber hier ist ein Forum von nichtjuristen. Die brauchen nicht immer so lange zu warten, um dann nur ein Urteil zu hören, daß ihrem Rechtsempfinden auch nicht weiter auf die Sprünge hilft. (Letztere Feststellung jetzt unabhängig vom vorliegendem Fall!)

        Chr.Heller

        1. Manchmal mag man die Urteile von Gerichten als Korrektiv für seine eigene annehmen, aber in der Regel muß ein Urteil eines Gerichtes nicht zwingend mit der eigenen moralischen Beurteilung eines Sachverhaltes übereinstoimmen.

          Seit wann handeln Markenpiraten moralisch?

          Mit freundlichen Grüßen

          Günter Frhr.v.Gravenreuth
          Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
          http://www.gravenreuth.de

          1. Hi,

            Seit wann handeln Markenpiraten moralisch?

            seit wann ist die Verwendung eines Begriffs des üblichen Fachsprachgebrauchs Piraterie? Aber das wirst Du vermutlich nie verstehen.

            Cheatah

          2. Hallo Günter,

            Seit wann handeln Markenpiraten moralisch?

            Willst du Chräcker jetzt erzählen, er sei ein Markenpirat? Oder welche Markenpiraten im Besonderen meinst du? Und was, zum Geier, ist eigentlich ein Markenpirat per definitionem?

            File Griese,

            Stonie

            1. Hallo Günter,

              Seit wann handeln Markenpiraten moralisch?

              Willst du Chräcker jetzt erzählen, er sei ein Markenpirat? Oder welche Markenpiraten im Besonderen meinst du? Und was, zum Geier, ist eigentlich ein Markenpirat per definitionem?

              Insoweit darf ich auf folgende Promotions-Arbeiten verweisen:

              Wich: "Internatinonale Markenpiraterie" Diss. Uni Erlangen

              Rochlitz "Tonträger- und Videopiraterie" (wohl auch eine Diss.)

              Sternberg-Lieben "Musikdiebstahl" Diss. FU-Berlin

              Ferner:
              Handelskammer Jambuirg: "Produktpiraterie-Symposium" 7.6.1991
              VDMA: "Software-Piraterie"

              Mit freundlichen Grüßen

              Günter Frhr.v.Gravenreuth
              Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
              http://www.gravenreuth.de

              1. Aber Günter, *vorwurfsvolldenkopfschüttel*

                Willst du Chräcker jetzt erzählen, er sei ein Markenpirat? Oder welche Markenpiraten im Besonderen meinst du? Und was, zum Geier, ist eigentlich ein Markenpirat per definitionem?

                Auf die erste Frage hast du schon mal nicht geantwortet - hat Mami dir nicht gesagt, dass sowas unhöflich ist? *tsts*

                Insoweit darf ich auf folgende Promotions-Arbeiten verweisen:

                Wich: "Internatinonale Markenpiraterie" Diss. Uni Erlangen

                Rochlitz "Tonträger- und Videopiraterie" (wohl auch eine Diss.)

                Sternberg-Lieben "Musikdiebstahl" Diss. FU-Berlin

                Ferner:
                Handelskammer Jambuirg: "Produktpiraterie-Symposium" 7.6.1991
                VDMA: "Software-Piraterie"

                Sag' mal - du weisst doch, wo du postest? Hier ist nicht heise und nicht juramail, mein Herr! Links, bitte!

                Falls keine vorhanden sein sollten, wäre das natürlich schade, weil die Bibliotheken zum Nachlesen ein bisschen weit weg sind - dann müsstest du dich doch herbeilassen, mir armem Markendummerle das zu erklären...

                File Griese,

                Stonie

                1. Insoweit darf ich auf folgende Promotions-Arbeiten verweisen:

                  Wich: "Internatinonale Markenpiraterie" Diss. Uni Erlangen

                  Rochlitz "Tonträger- und Videopiraterie" (wohl auch eine Diss.)

                  Sternberg-Lieben "Musikdiebstahl" Diss. FU-Berlin

                  Ferner:
                  Handelskammer Jambuirg: "Produktpiraterie-Symposium" 7.6.1991
                  VDMA: "Software-Piraterie"

                  Sag' mal - du weisst doch, wo du postest? Hier ist nicht heise und nicht juramail, mein Herr! Links, bitte!

                  Gibt´s keine.

                  Falls keine vorhanden sein sollten, wäre das natürlich schade, weil die Bibliotheken zum Nachlesen ein bisschen weit weg sind -

                  Ist da jemand oberfaul ;-))

                  Mit freundlichen Grüßen

                  Günter Frhr.v.Gravenreuth
                  Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
                  http://www.gravenreuth.de

                  1. Hi,

                    Falls keine vorhanden sein sollten, wäre das natürlich schade, weil die Bibliotheken zum Nachlesen ein bisschen weit weg sind -
                    Ist da jemand oberfaul ;-))

                    [ ] Du weißt, wo Stonie wohnt.

                    Tipp: Der Kontinent beginnt _nicht_ mit einem "E".

                    Cheatah

                  2. Guten Tag Herr Freiher von Gravenreuth,

                    Ist da jemand oberfaul ;-))

                    Aufgrund der hinlänglich im Forum bekannten Tatsache, daß Stonie nicht in Deutschland sondern in Paraguay wohnhaft ist, kann man davon ausgehen, daß auch ihnen dies zur Kenntnis gekommen ist, insbesondere in Anbetracht der Tatsache, daß man diese Information auch in einem Partnerprojekt des Selfraumes ohne Aufwand direkt finden kann. Da Sie hiermit eine ungenügende eigene Recherche nachgewiesen haben werden Sie hiermit letztinstanzlich dazu verurteilt die betreffende Information zu finden und in einem Posting innerhalb dieses Threads zu publizieren. Die hierfür aufgewendete Zeit geht zu ihren Lasten. Weiter Kosten fallen nicht an.

                    Gegen dieses Urteil sind Rechtsmittel nicht zugelassen.

                    Mit freundlichen Grüßen

                    SelfRichter

                  3. Lieber Günter,

                    1.) Du hast meine ersten Fragen immer noch nicht beantwortet. Langsam habe ich das Gefühl, du willst mich auf den Arm nehmen - und das obwohl du von mir ernst genommen werden möchtest. Aber das kann natürlich unmöglich sein, ein Herr von Stand und Ruf tut sowas ja nicht, nicht wahr? (Vor allen Dingen, weil du dir ja einen Bruch heben könntest...) ;o)

                    2.) Das solltest du sowohl im juramail-Forum als auch hier mitbekommen haben. Cheatah hat ja schon einen netten Hinweis gegeben, ich geb' dir noch einen: http://www.atomic-eggs.com/selfspezial/whowhere.html - geh' mal suchen, meine Visitenkarte ist da auch irgendwo zwischen. Wenn dir das zu mühselig ist, kannst du ja auch mal 'ne halbe Stunde über meiner email-Adresse meditieren. ;o)

                    Die Kosten, eine Bibliothek heimzusuchen, die die von dir genannten Werke führt, übersteigen meine derzeitigen Möglichkeiten jedenfalls um ein Vielfaches. Leider!

                    Ist da jemand oberfaul ;-))

                    Nicht im geringsten - sonst hätte ich diese Diskussion längst beendet. Eher ober-wissbegierig. ;o))

                    File Griese,

                    Stonie

                2. Hallo Stonie,

                  Links, bitte!

                  Du weißt doch, daß Günni viel zu feige ist, einen Link zu setzen - es droht ihm doch, daß er sich selbst dafür abmahnen müßte ...

                  Viele Grüße
                        Michael

          3. Manchmal mag man die Urteile von Gerichten als Korrektiv für seine eigene annehmen, aber in der Regel muß ein Urteil eines Gerichtes nicht zwingend mit der eigenen moralischen Beurteilung eines Sachverhaltes übereinstoimmen.

            Seit wann handeln Markenpiraten moralisch?

            Ist es moralischer, jeden erdenklichen Schwachsinn rechtlich für sich sichern zu lassen?
            Ich lache noch immer über Lindows, obwohl noch nicht ganz raus ist, wie entscheiden wird. Aber da gebe ich meinem Vorredner recht:
            Das kann nicht anders (moralisch) entschieden werden, als die Klage von MickeyMausSoft abzuweisen, denn das Wort "Windows" kann wohl kaum gesichert werden, denn dann müßte man auch "Auto", "Schuh" und "Unterhose" sichern können.

            Und, wenn das Urteil so gefällt wird, wie ich es erwarte, wird das wohl eher peinlich sein.

            By the way: Zu diesem Fall muß man sagen, daß "Windows" sowieso schon genutzt wird, denn "X11" nennt man auch "X Windows".
            Aber da trauen sich Billy und sein hüpfender Fleischberg ("I Love This Company") wohl nicht dran.

            Sie hätten da einfach zu großen Widerstand und auch keine Chance.

            1. Moin!

              By the way: Zu diesem Fall muß man sagen, daß "Windows" sowieso schon genutzt wird, denn "X11" nennt man auch "X Windows".

              "X Window System" wirds genannt, nicht "X Windows". Jedenfalls, wenn man nach http://www.x.org/about.htm geht. Und dir wird jeder Jurist bestätigen: Wo ein Unterschied ist, ist etwas anders. ;)

              In diesem Zusammenhang ein kleines größeres PS: Man kann sich offenbar bei Domainnamen auf garnichts mehr verlassen, nicht mal darauf, daß Second-Level-Domains mindestens drei^Wzwei Buchstaben haben müssen. www.x.org ist die mit Abstand kürzeste SLD, die ich bislang gesehen habe. Paßt also alle eure regulären Ausdrücke, die die Gültigkeit einer URL oder einer Mailadresse prüft, schon mal wieder neu an... ;)

              - Sven Rautenberg

          4. Hi Günni,

            Seit wann handeln Markenpiraten moralisch?

            dafür kennen und lieben ;-) wir Dich: Du behauptest einfach irgendwas (entgegen dem allgemeinen Rechtsempfinden und gemäß etlicher Gerichturteile auch entgegen dem gültigen Recht) und baust darauf ellenlange Troll-Argumentationen auf.

            Danke für den Unterhaltungswert - daß von Inhalt keine Rede sein kann, hat sich hierzulande inzwischen herumgesprochen.

            Viele Grüße
                  Michael

          5. Hallo,

            könnten Sie den Bezug Ihrer Frage:

            Seit wann handeln Markenpiraten moralisch?

            zu meinem Posting für mich noch mal herstellen? Es ging um das persönliche Rechtsempfinden der Nichtjuristen. Dabei habe ich nicht davon gesprochen, daß dieses Rechtsempfinden einer moralischen Kontrolle unterliegen muß.

            Außerdem möchte ich gerne Ihrer Lesefähigkeit nachhelfen um einen von Ihnen sicherlich nur im Eifer überlesenen Satz von mir noch einmal zu zitieren:

            (Letztere Feststellung jetzt unabhängig vom vorliegendem Fall!)

            Wobei die letztere Feststellung von mir sich auf das von Ihnen bemerkte unterschiedliche Zeitgefühl verschiedener menschen bezog. Der "vorliegende Fall" war das von Ihnen zitierte Urteil. Sie sehen, wir scheinen schon eine ganz andere Sprache und ein anderes Sprachempfinden zu haben. Eine Kommunikation fällt einem da wahrlich nicht leicht.

            Chr.Heller

  2. Ja, schau, Günni ist auch mal wieder da!

    Hallo!

    Waren etwa die Antworten auf http://www.juramail.de/phorum/read.php?f=3&i=7919&t=7919 nicht ausreichend?

    Günnilein, auch für dich gilt:

    /faq/

    und:

    Crossposten ist evil!

    Also: Antworten bitte unter dem angegebenen Link - auch wenn man sich für jenes Forum registrieren muss.

    File Griese,

    Stonie

  3. #include <h.allo>

    int main()   {

    Auf dieser Anwaltshomepage scheint etwas nicht richtig zu funktionieren, wenn ich mit dem Mozilla das erste Mal über die linken Links fahre, verschwindet der untere Teil der dukelblauen Seitennavigation

    }

    1. Hi, Network,

      Auf dieser Anwaltshomepage scheint etwas nicht richtig zu funktionieren, wenn ich mit dem Mozilla das erste Mal über die linken Links fahre, verschwindet der untere Teil der dukelblauen Seitennavigation

      Sollte es sich hier etwa um ein 2-Frames-gleichzeitig-hochjagen-Problem handeln?

      *scnr*

      File Griese,

      Stonie

      1. Sollte es sich hier etwa um ein 2-Frames-gleichzeitig-hochjagen-Problem handeln?

        Wohl eine LINUX etc-Problem ;-))

        Mit freundlichen Grüßen

        Günter Frhr.v.Gravenreuth

        1. Hallo Günter,

          Wohl eine LINUX etc-Problem ;-))

          Was hat denn Linux mit der Darstellung deiner HTML-Dateien in Browsern zu tun?

          File Griese,

          Stonie

          1. #include <h.allo stonie>

            int main()   {

            Du nimmst mir die Worte aus dem Mund =)

            }

          2. Hallo Günter,

            Wohl eine LINUX etc-Problem ;-))

            Was hat denn Linux mit der Darstellung deiner HTML-Dateien in Browsern zu tun?

            Wenn es kein sicher funktionierender, sondern nur ein LINUX-Browser ist ;-))

            Mit freundlichen Grüßen

            Günter Frhr.v.Gravenreuth
            Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
            http://www.gravenreuth.de

            1. Hmmm,

              da hab ich doch was erstaunliches zusammengebracht, ich habe einen Linuxbrowser auf Windows installiert und er läuft ? =)

              1. Hmmm,

                da hab ich doch was erstaunliches zusammengebracht, ich habe einen Linuxbrowser auf Windows installiert und er läuft ? =)

                Ich habe gerade das Gegenteil gemacht, bei mir läuft jetzt WIN9X in so einem Fensterchen unter Linux.
                Ich glaube, das ist auch genau so, wie man es anwenden sollte, heißt Windows doch auch Fenster, oder?

                Mehr Platz sollte man diesem Quatsch gar nicht einräumen.
                Und das gleiche gilt vielleicht auch der Beachtung von Leuten, die meinen, sie müßten sich zu System TECHN. äußern, weil sie RECHTL. damit zu tun haben.

                Ich glaube, mein Bäcker verkauft auch Leberwurstbrötchen, aber von Wurst hat er deswegen dennoch keine Ahnung.

            2. Hallo Günter,

              Wenn es kein sicher funktionierender, sondern nur ein LINUX-Browser ist ;-))

              Jajaja, die Leier kennen wir: Du meinst den Browser, der auch die Fehler in deiner Homepage noch darstellt, obwohl da ein himmelschreiender Mist zusammengecodet ist, nicht wahr?

              Fehlertoleranz ist nicht gleichzusetzen mit Funktionstüchtigkeit. Es sind deine Seiten, die nicht funktionstüchtig sind:

              Das Frameset: http://validator.w3.org/check?uri=http%3A%2F%2Fwww.gravenreuth.de%2F&charset=(detect+automatically)&doctype=Inline

              Die Datei home.html: http://validator.w3.org/check?uri=http%3A%2F%2Fwww.gravenreuth.de%2Fhome.html&charset=(detect+automatically)&doctype=(detect+automatically)

              Wer kaputte Seiten liefert, braucht sich nicht zu wundern, wenn funktionstüchtige Browser damit nichts anfangen können....

              File Griese,

              Stonie

              1. Hallo,

                also ich verstehe das auch nicht. Da er ja immer wieder mal postet, kann ich ja nur annehmen, er fühlt sich als selfhtml-er.... da er aber zwischen den Postings so lange Pausen hat, muß man ja annehmen, er liest in der zwischenzeit nur mit..... also müste doch was hängen bleiben.... sollte man denken.... aber bei der technischen und stilistischen betrachtung seiner Seite.... unverständlich.... Perlen vor die.... nein, daß schreibe ich jetzt nicht ;-)))

                Chräcker

                1. Hallo,

                  also ich verstehe das auch nicht. Da er ja immer wieder mal postet, kann ich ja nur annehmen, er fühlt sich als selfhtml-er.... da er aber zwischen den Postings so lange Pausen hat, muß man ja annehmen, er liest in der zwischenzeit nur mit..... also müste doch was hängen bleiben.... sollte man denken.... aber bei der technischen und stilistischen betrachtung seiner Seite.... unverständlich.... Perlen vor die.... nein, daß schreibe ich jetzt nicht ;-)))

                  Und das von einem, der von sich behauptet, sämtliche Vorschriften in- und auswendig zu kennen, und der auch noch vorgibt, diese auch immer pflichtbewußt einhaltet.
                  Dabei ist das was vom w3c herausgegeben wird, doch wesentlich einfacher zu befolgen, weil klarer und verständlicher formuliert.
                  *heftigdenkopfschüttel*

                  Grüße
                    Klaus

                2. Hallo Chräcker,

                  also ich verstehe das auch nicht. Da er ja immer wieder mal postet, kann ich ja nur annehmen, er fühlt sich als selfhtml-er.... da er aber zwischen den Postings so lange Pausen hat, muß man ja annehmen, er liest in der zwischenzeit nur mit..... also müste doch was hängen bleiben.... sollte man denken.... aber bei der technischen und stilistischen betrachtung seiner Seite.... unverständlich.... Perlen vor die.... nein, daß schreibe ich jetzt nicht ;-)))

                  Wozu solltest Du das auch schreiben, wenn Du stattdessen einen schönen, sauberen und legalen Hyperlink setzen kannst?

                  http://www.comics.com/comics/pearls/index.html

                  Einen geruhsamen Abend,
                  CG

                3. Hi Chräcker,

                  Da er ja immer wieder mal postet, kann ich ja nur
                  annehmen, er fühlt sich als selfhtml-er....

                  total falsch. Günni nutzt die sich ihm bietenden Plattformen - sonst nix.

                  da er aber zwischen den Postings so lange Pausen
                  hat, muß man ja annehmen, er liest in der
                  zwischenzeit nur mit ...

                  Noch falscher.

                  Erstens ist dafür seine Zeit zu schade (er könnte ja in derselben Zeit Abmahnungen versenden), und zweitens _darf_ er gar nicht mitlesen. Es bestünde ja die Gefahr, daß er unsere Argumentation verstehen und damit die Grundlage für seinen Beruf verlieren würde ...

                  Viele Grüße
                        Michael

      2. #include <h.allo>

        int main()   {

        LOL, Oh gott, alles bitte, nur keine 2 Frames =)

        }

    2. #include <h.allo>

      int main()   {

      Auf dieser Anwaltshomepage scheint etwas nicht richtig zu funktionieren, wenn ich mit dem Mozilla das erste Mal über die linken Links fahre, verschwindet der untere Teil der dukelblauen Seitennavigation

      Wie wär es mit einem guten Browser, z.B. dem EXPLORER??

      ;-))

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr.v.Gravenreuth
      Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
      http://www.gravenreuth.de

      1. #include <h.allo>

        int main()   {

        Auf dieser Anwaltshomepage scheint etwas nicht richtig zu funktionieren, wenn ich mit dem Mozilla das erste Mal über die linken Links fahre, verschwindet der untere Teil der dukelblauen Seitennavigation

        Wie wär es mit einem guten Browser, z.B. dem EXPLORER??

        ;-))

        Sollte man die Seite nur im Internet Explorer betrachten können,
        dann erwarte ich auf Ihrer Homepage wenigstens einen Link zum Download.

        Oder dürfen Sie das jetzt nicht mehr?

        Hat dieses Urteil irgendeine Bedeutung,
        die in diese Richtung gehen soll?

        Oder gilt das Urteil nur für Bayern?

        Mit freundlichen Grüßen

        Auch mit freundlichen Grüßen

        SabineP *verwirrt_von_soviel_BeamtenDeutsch*

        Günter Frhr.v.Gravenreuth
        Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
        http://www.gravenreuth.de

  4. </faq/#Q-05>

    (Ewige Litanei und Crossposting gelöscht)

    Manche Menschen mögen sich daran ergötzen, bei jedweder Gelegenheit ihr schwaches Ich unter vermeintliches Schweinwerferlicht zu stellen.

    Ich find's menschlich gesehen eigentlich tragisch. Was bringt einen Menschen dazu, sich sehenden Auges lächerlich zu machen? Bekommst du keine Bestätigung? Und dann noch dieses durchschaubare Mozilla-Linux-waskommtjetztnoch-Bashing. Na, da muss ich dir gleich mit meinem Schauferl auf den Kopf hauen *bumms*.

    <img src="/images/13.gif" width=468 height=60 border=0 alt="Don't feed the trolls">

    Günter Frhr. v. Gravenreuth
    Rechtsanwalt Dipl. Ing. (FH)

    Orlando
    wenig beeindruckt

    PS: Nein, bei dieser Aufstachelei mache ich nicht mit. ICH nicht!!!1 *veg*

  5. Geschäftsführer
    Kosten des Rechtsstreits
    Geschäftsführung ohne Auftrag
    Kennzeichnungen
    Klagemarke
    identische Waren.
    Verkehr
    Rechnung
    Frhr. v.
    Rechtsanwalt
    Dipl. Ing. (FH)

    Liebe Gemeinde,

    als ich mich kürzlich im Vatikan meines Weges t r o l l t e, traf ich auf einen armen Sünder, der viele Titel, Klagemarken und identische Waren sein eigen nannte. Ganz erregt lief dieses Männlein auf mich zu, um augenblicklich und ohne innezuhalten einen langen Text auf mich einzuquallen, den er zu Hause vorbereitet zu haben schien. Obwohl in diesem Vortrag viele anstößige Begriffe - von "geschäftlichem Verkehr" war da die Rede, erschauert nicht, geliebte Brüder und Schwestern, - vorkamen, schien es doch nicht um sexuelle Verstrickungen im engeren Sinne zu gehen. Von Rechnungen und Geld war dort die Rede, die nun eine Firma zahlen müsse, die etwas oder jemanden unberechtigt als "Forscher", vielleicht war es auch der gleichbedeutende polnische Begriff, hier läßt mich meine Erinnerung im Stich, bezeichnet habe. Gleichzeitig sei die nun "endlich" zur Zahlung verpflichtete Firma, wie das Männlein mehrfach verwirrt in die heiligen Gärten rief, in Konkurs gegangen, so dass mit einer wirklichen Zahlung der so dringend benötigten Gelder gar nicht zu rechnen sei.

    Als ich ihn nun fragte, warum es ihn denn so errege, wenn jemand zu Unrecht als "Forscher" bezeichnet werde, es gebe doch im Leben viel unangenehmere und peinlichere Sprachverwirrungen, warf sich das Männlein erregt zu Boden, weinte und beteuerte, sein Leben werde sinnlos, wenn nicht einmal der heilige Vater sein Anliegen verstehe. Die ungeheure Gefahr, die von einem unberechtigten oder falschen Gebrauch des Begriffes "Forscher" ausgehe, werde allüberall geleugnet. Nur er, Diplomingenieur, Freiherr und Rechtsanwalt, wie er betonte, um seinem Ansinnen Gewicht zu verleihen, erkenne die Gefahr für die Menschheit, niemand verstehe ihn, und er handele dabei nicht in seinem Eigeninteresse, sondern im Dienste der gottgewollten Ordnung. Aufstöhnend fügte er noch "Schein gleicher Waren durch kennzeichnungsfähige Wortähnlichkeit" hinzu, rief "Geschäftsführung ohne Auftrag in diesem Falle berechtigt" in die hereinbrechende Dunkelheit, ohne die herrliche Umgebung auch nur eines Blickes zu würdigen. Auch das Wort "Klagemarken" stieß er halblaut, jetzt schon resignierend, mehrfach aus. Sollte es sich hier um einen verzweifelten Sammler halten? Schließlich segnete ich ihn, bevor noch die Schweizer Garde das heftig zeternde Männlein aus den heiligen Gärten entfernte.

    Lange zweifelte ich am Sinn dieser merkwürdigen Begebenheit, hatte das Männlein auch längst vergessen, als mir plötzlich der Sinn dieses Ereignisses deutlich wurde. Der Herr läßt Wunder geschehen in seiner grenzenlosen Güte! Es musste eine geheime Botschaft im seltsamen Gebaren des Männleins liegen, das für sich genommen ja keinerlei Sinn ergab.

    Aber nun geht nach Hause und versäumt nicht den zweiten Teil meiner Predigt zu Beginn des nächsten heiligen Jahres!

    Der Webpapst

    PS: Die Wüsten wachsen, wehe dem, der Wüsten in sich birgt!

  6. Lieber Herr v. Gravenreuth,

    Der Geschäftsführer der (zwischenzeitig in Konkurs gegangenen) SpeedLink GmbH hat wegen der Ab-mahnung eines Links zum Download-Angebot der sogenannten „FTP-Explorer“-Software eine Unterlas-sungserklärung abgegeben und zugleich eine Feststellungsklage beim LG Berlin eingereicht. Das LG Ber-lin gab ihm noch Recht (nicht rechtskräftig: http://www.speedlink.de/cgi-bin/news/news.cgi?action=news&id=21&from_kat=0&from_page=0 ). Vor dem LG München I ist SpeedLink GmbH i.K. nunmehr unterlegen. Wenn diese Entscheidung rechtskräftig wird, wovon bei ei-nem Anerkenntnis auszugehen ist, hat auch der Prozess in Berlin seine Erledigung gefunden, denn die ab-gegebe Unterlassungserklärung steht unter der Bedingung, dass eine Gericht die rechtskräftig über die Verletzungshandlung entscheidet.

    Ich wundere mich über einige juristische Aussagen in Ihrem Beitrag.
    Meines Wissens ist noch nie die Meinung vertreten worden, daß
    ein Beschluß nach § 91a ZPO in Rechtskraft hinsichtlich der Streitpunkte
    erwächst. Übrigens betrift § 91a ZPO (http://dejure.org/gesetze/ZPO/91a.html)
    keine Anerkennungs- sondern eine Erledigungssituation.

    Gruß,
    Oliver García

    1. Ich wundere mich über einige juristische Aussagen in Ihrem Beitrag.
      Meines Wissens ist noch nie die Meinung vertreten worden, daß
      ein Beschluß nach § 91a ZPO in Rechtskraft hinsichtlich der Streitpunkte
      erwächst. Übrigens betrift § 91a ZPO (http://dejure.org/gesetze/ZPO/91a.html)
      keine Anerkennungs- sondern eine Erledigungssituation.

      Halbrichtig - wenn ein Insolvenzverwalter eine vorher strittige Forderung anerkennt, ergeht kein Anerkenntnisurteil, sondern kommt (infolge der Aufnahme der Forderung in die Massenschuld durch das Anerkenntnis) es zu einer Erledigung der HS. Insoweit ist in einem laufenden Insolvenzverfahren eine andere Sitation gegeben als bei einem normalen Anerkenntnis (==> Anerkenntnisurteil).

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr.v.Gravenreuth
      Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
      http://www.gravenreuth.de