Davon abgesehen bist Du laut Mediendienstestaatsvertrag nicht pauschal verantwortlich für fremde Seiten.
http://www.iid.de/iukdg/gesetz/mdstv.html (§5 war's IIRC).
Nur was muß ich mir unter "automatische und kurzzeitige Vorhaltung fremder Inhalte aufgrund Nutzerabfrage" (Paragraph 5, Absatz 3) vorstellen? hat da jemand evt. genauere Infos?
Genauere Infos nicht, aber meine Auslegung:
Einen Cache. Oder Seiten, die fremde Seiten bearbeiten, zum Beispiel durch eine Übersetzung.
Gruß,
soenk.e