Hallo,
ich habe eine prinzipielle Frage zum Urheberrecht, wäre nett wenn sie jemand beantworten könnte:
besitzt jemand der dem Urheber eines Werkes für dessen Herstellung Werkzeuge oder Räume zur Verfügung stellt eine Miturheberschaft an diesem Werk?
Grüße,
Bert
Hi Bert,
im deutschen Recht ist es prinzipiell nicht möglich einen Anteil eines Urheberrechtes zu erhalten. Dieses Recht ist auch nicht auf andere übertragbar. Da gibt es nur noch Lizenzen, aber das hat mit dem Urheber erstmal nichts zu tun. Wer ein Werk selbst erstellt ist und bleibt Urheber.
Hatten wir jetzt zufällig in einem Seminar mit einer Rechtanwältin.
Gruß Marco