Impressum: Muss es von der Startseite erreichbar sein?
dave
- recht
0 Der Hans0 Stefan0 Sönke Tesch0 Sönke Tesch0 xwolf0 Sönke Tesch0 xwolf
Hallo,
reicht es nicht, wenn ich einen Bereich "Rechtliches" mache und dort Impressum, AGBs, Distanzierung, usw. rein mache? Oder muss das Impressum direkt von der Startseite erreichbar sein?
Grüsse
dave
Moin!
Was ist denn erreichbar?
Lesbar oder anklickbar?
Im Moment sagt man allgemein:
Wer auf der sicheren Seite stehen will (gerade auch bei umfangreichen Angeboten) sollte auf jeder (Angebots-) Seite die Möglichkeit bieten, das Impressum _anzuklicken_!
Wer ein festes Navigationsmenü irgendwo stehen hat ist von da an klar im Vorteil!
Gruß
Der Hans
Hallo,
reicht es nicht, wenn ich einen Bereich "Rechtliches" mache und dort Impressum, AGBs, Distanzierung, usw. rein mache? Oder muss das Impressum direkt von der Startseite erreichbar sein?
Grüsse
dave
Es sollte gut sichtbar von der Startseite aufzurufen sein.
Gruss
Stefan
reicht es nicht, wenn ich einen Bereich "Rechtliches" mache und dort Impressum, AGBs, Distanzierung, usw. rein mache? Oder muss das Impressum direkt von der Startseite erreichbar sein?
Der Mediendienstestaatsvertrag verlangt lediglich, daß "Name und Anschrift" des Anbieters (bei Vereinigungen des Vertretungsberechtigten), sowie bei "journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten" Name und Anschrift des Verantwortlichen anzugeben sind (siehe http://www.iid.de/iukdg/gesetz/mdstv.html, §6).
Das Teledienstegesetz ist bei der Positionierung wesentlich genauer und verlangt die Angaben "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten" (siehe http://www.netlaw.de/gesetze/tdg.htm, §6).
Wie und wo Du das nun umsetzt, bleibt Dir überlassen. Es ist aber sicherlich nicht verkehrt, zum Beispiel auf jeder Seite im Fuß einen kleinen Verweis namens "Impressum" einzufügen.
Wohl kaum verlangt wird hingegen, daß Du auf jeder Seite in riesengroßen, knallroten, blinkenden Lettern Deine Anschrift kundtust.
Gruß,
soenk.e
reicht es nicht, wenn ich einen Bereich "Rechtliches" mache und dort Impressum, AGBs, Distanzierung, usw. rein mache? Oder muss das Impressum direkt von der Startseite erreichbar sein?
Nachtrag: Bei Angeboten im Web gibt es in dem Sinne keine "Startseite", weil man ohne weiteres auf irgendeiner beliebigen Seite in's Angebot stolpern kann, zum Beispiel durch eine Suchmaschine.
Nochmal einen schönen Gruß :)
soenk.e
Hi,
Nachtrag: Bei Angeboten im Web gibt es in dem Sinne keine "Startseite", weil man ohne weiteres auf irgendeiner beliebigen Seite in's Angebot stolpern kann, zum Beispiel durch eine Suchmaschine.
Hierzu hab ich anderes gehört, naemlich, dass man, wenn man z.B. Frames einsetzt, eben nicht verantwortlich ist fuer Deep Links, die auf Frameinhalte verweisen, sondern davon ausgehen kann, dass der Weg durch die Portalseite der ist, welche durchs Gesetz ausreichend ist fuer die Einbringung des Hinweises auf ein Impressum.
Hast du zu obigen irgendwelche Quellen, wie die, die du zuvor nanntest?
Ciao,
Wolfgang
Nachtrag: Bei Angeboten im Web gibt es in dem Sinne keine "Startseite", weil man ohne weiteres auf irgendeiner beliebigen Seite in's Angebot stolpern kann, zum Beispiel durch eine Suchmaschine.
Hierzu hab ich anderes gehört, naemlich, dass man, wenn man z.B. Frames einsetzt, eben nicht verantwortlich ist fuer Deep Links, die auf Frameinhalte verweisen, sondern davon ausgehen kann, dass der Weg durch die Portalseite der ist, welche durchs Gesetz ausreichend ist fuer die Einbringung des Hinweises auf ein Impressum.
Hast du zu obigen irgendwelche Quellen, wie die, die du zuvor nanntest?
Soweit ich mich erinnere, hat der Hamburger Datenschutzmensch so eine Bemerkung fallengelassen (http://www.hamburg.de/fhh/behoerden/datenschutzbeauftragter/material/ohtmd.pdf).
Aber: Die Anwendung von Gesetz ist letztenendes immer Auslegungssache. Wenn Dir irgendwer erzählt, man sei für dieses und jenes nicht verantwortlich, egal weswegen, und das Gesetz sieht das so-und-so, dann würde ich diese Aussage mit Vorsicht genießen. Du bist für Deine Sachen selbst verantwortlich und kannst Dich hinterher nicht damit rausreden "der hat mir aber erzählt" und "die machen das doch auch".
Genau aus diesem Grund hatte ich auch Verweise auf die beiden Gesetze eingefügt: zum selber nachlesen.
Auf Deine Aussage oben hin könnte ich schließlich auch argumentieren, daß Dir ja nun eindeutig die Quereinsteiger-Möglichkeit bekannt ist und Du somit ohne weiteres Maßnahmen hättest treffen können. Vielleicht ist der Richter dummerweise ja selbst mal irgendwem auf den Leim gegangen und sagt sich dann "Mir ist der verwirrte Nutzer wichtiger als die fünf Minuten, die es den Anbieter kostet, auf jeder Seite einen kleinen Anbieter-Verweis einzufügen". Bumms.
Also, selber nachlesen, selber bewerten und dann nach _eigener_ Überzeugung handeln.
Gruß,
soenk.e
Hi,
Also, selber nachlesen, selber bewerten und dann nach _eigener_ Überzeugung handeln.
Hatte eigentlich alles gelesen.
Ich bezog meine Meinung darueber, dass der Weg durch die Startseite als ausreichend gilt aus einem Gerichtsurteil (muss jedoch nachblaettern um den Link zu geben).
Eben deswegen war ich jetzt etwas aufgeschreckt.
Was der Datenschutzbeauftragte aus HH da hinschrieb kenn ich auch schon laenger...aber das Zeug was da drin steht ist etwas was ich teilweise als "Extremistisch" oder "Radikal" einordnen würde...
Das man auf See und auf hoher See immer in ungewisser Aussicht steht, ist mir klar.
Ciao,
Wolfgang
Ich bezog meine Meinung darueber, dass der Weg durch die Startseite als ausreichend gilt aus einem Gerichtsurteil (muss jedoch nachblaettern um den Link zu geben).
Das wäre interessant, wenn Du das mal raussuchen könntest.
Eben deswegen war ich jetzt etwas aufgeschreckt.
Oh, erschrecken wollte ich aber wirklich niemanden :)
Was der Datenschutzbeauftragte aus HH da hinschrieb kenn ich auch schon laenger...aber das Zeug was da drin steht ist etwas was ich teilweise als "Extremistisch" oder "Radikal" einordnen würde...
Das sehe ich zwar auch so, aber da kann man mal sehen, wie vorsichtig Leute, die mit der Materie quasi von Berufs wegen zu tun haben, diese zwei oder drei Gesetzeszeilen auslegen. Wobei man allerdings nicht vergessen darf, daß dieser Leitfaden sehr allgemein gehalten ist und dementsprechend eher in die Kategorie "besser zu viel als zu wenig" fällt.
Gruß,
soenk.e