Julian Hofmann: Gästebuchbeitraege vor der VÖ freischalten

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Hallo.

Gästebücher sind meist etwas problematisch (und die Gerichte tun auch ihren Teil dazu). Entweder sie werden zu Werbeplattformen, als Diskussions- und Streitplattformen missbraucht oder so irgendwie verunstaltet. Alle Einträge dürfen auch noch überwacht werden.

Daher finde ich eine noch konsequentere Lösung in manchen Fällen gar nicht so verkehrt: auf meiner privaten Seite muss das Gästebuch den Besucher gesondert vorgelegt werden (via Link mit persönlicher ID) um sich eintragen zu können - etwas mehr in Richtung der Goldenen Bücher einer Stadt odgl.
Eine andere Lösung wäre wohl das Gästebuch einfach rauszunehmen wenn nur noch Müll damit gemacht wird. Ist eben nur die Frage, wieviel Müll Du persönlich noch akzeptierst, und wo die Grenze ist.

Aber das Vorgehen des Freischaltens halte ich irgendwie nicht so 100% gelungen. Lieber im Nachhinein streichen (ggf. nach paar Tagen erst wenn der User nicht mehr schaut ob's gestrichen wurde).

Grüße aus Würzburg
Julian