Hallo,
Das soll doch wohl nicht heissen, das schon z.B. das Standard Apache access-log gesetzeswidrig ist... ?!
Nö, das würde ich auch nicht so sehen. Schließlich hast Du als Betreiber eines Angebotes im Internet ein "berechtigtes Interesse" daran, Daten zu erheben. Sei es zur Prävention gegen Straftaten, für anonyme statistische Zwecke, oder zu technischen Zwecken (um Deine Software verbessern zu können). Dabei dürfen allerdings nur soclhe Daen gespeichert werden, die dem "berechtigten Interesse" dienen. Also die Messenger-Daten (Meldungsinhalte) eines Users an einen anderen User Deines Systems z.B. darfst Du noch nicht einmal lesen, es sei denn, dass Du eine schwere Straftat (Entführung, Mord, Raub, ...) vermuten musst. Dann wärst Du aber auch zur sofortigen Meldung an die Strafverfolgungsbehörden verpflichtet.
Loggen iost also nix Schlimmes, erst die Form der Auswertung und konservativen Speicherung macht dich verdächtig als "Schnüffler". Mindestaufbewahrungszeit für Logs sind derzeit drei Monate, demnächst wahrscheinlich ein Jahr. Du machst Dich also eher strafbar, wenn Du nicht loggst.
Grüße
Tom