Zeromancer: an die Leute mit Ahnung von Geschäftlichem

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Hallo Ben,

einen Gewerbeschein kriegst du ohne Probleme. Da brauchst du nur Geld und deine Unterschrift.
Mit dem Finanzamt sieht es da schon anders aus.

Solltest du wirklich nur im kleinen Rahmen arbeiten, bieten sich dir folgenden Möglichkeiten:

Alle Ausgaben, die Du tätigst, um deiner neuen Arbeit nachzugehen sind erst mal grundsätzlich, bis auf den Einzelfall Gewinn schmälernd.

Solltest du nicht mehr als ca. 34.000 DM Umsatz im Jahr machen, kannst du dich von der Zahlung von Umsatzsteuer befreien lassen. Im gleichen Zug kannst du aber dir selbst in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer anziehen.
Jeder Bleistift, jede Tintenpatrone etc. wird als Aufwand erfasst, jede Einnahme als Ertrag.
Sollte dein Betrieb in kleinem Umfang bleiben, bist du noch kein! Einzelkaufmann. Das wird man erst mit Eintragung in das Handelsregister. Dann trägt man die Zusatzbezeichnung e.K.
Du bist erst mal Kleingewerbetreibender, denke ich. Da ist die Eintragung ins Handelsregister erst mal nicht notwendig.
Sollte irgendwas in die Hose gehen, haftest du als natürlich Person mit Deinem gesamten Vermögen. (betrieblich und privat)

Scheue dich aber nicht. Meist klingt es schlimmer als es ist.

Gruß

André