an die Leute mit Ahnung von Geschäftlichem
Ben
- sonstiges
0 hank0 Marko0 Zeromancer0 Ben0 Zeromancer0 Ben
Einen wunderschönen weihnachtlichen Abend allerseits,
dieser Thread hat weniger mit Webdesign o.ä. zu tun, aber da ja hier sicherlich viele Erfahrungen und Ahnung im Bezug auf geschäftliche Dinge haben, dachte ich, dass mir vielleicht jemand helfen kann.
Ich möchte gern so etwas wie einen Schreibservice (abtippen, layouten,usw.) anbieten und dies auch auf einer Homepage präsentieren. So weit, so gut. Nun würde ich gern wissen, ob ich dazu nun extra ein Gewerbe anmelden muss oder ob ich das auch als Privatperson anbieten darf bzw. inwiefern das irgendwo vermerkt werden muss etc.
Ich hoffe, mir kann da jemand ein paar Informationen geben. :)
Viele Grüße,
Ben
,
Hi Ben,
wenn Du etwas mit der Absicht
zur Einkunftserzielung machst, also Geld verlangst,
und dies nachhaltig ist, also nicht nur ein paarmal, ist
das ein Gewerbe und Du musst das anmelden. Du braucht
dann nen Gewerbeschein. Steuerrechtlich
hast du dann Einkünfte aus Gewerbebetrieb § 15 ESTG.
HAnk
Hallo,
zur Einkunftserzielung machst, also Geld verlangst,
und dies nachhaltig ist, also nicht nur ein paarmal
Falsch!!! Einmal reicht schon. (vgl. Abgabenordnung z.B. § 14 AO)
, ist
das ein Gewerbe und Du musst das anmelden. Du braucht
dann nen Gewerbeschein. Steuerrechtlich
hast du dann Einkünfte aus Gewerbebetrieb § 15 ESTG.
Gruß André
Hi Ben,
ja nen Gewerbeschein brauchst DU, da gehst Du aufs Ordungsamt, blätterst ein paar Mark hin, und kriegst dann so einen Wisch.
Und danach würde ich mich gleich mal wegem dem Steuerrechtlichen beim Finanzamt erkundigen. Die kommen nämlich irgendwann, und da gibt es so ein paar Fallen mit Mehrwertssteuer, aber das müssen die Dir erklären, und auch Tips geben wie Du es am besten machst.
So kannst Du Dir zumindest am ANfang den Steuerberater sparen, aber wenns mehr wird, brauchst DU auch den.
Und Sei Dir immer bewusst, dass Du damit Einzelkaufmann bist, und für Schäden, Schulden, Klagen aus dem Gewerbebetrieb mit vollem Privatvermögen haftest. Also pass auf Dass Dich keiner wegen irgnedeinem Scheiß verklagt.
Gruss
Marko
Hi,
danke für Eure Antworten. Dann wird das ganze ja doch was aufwändiger als ich dachte... *seufz*
Naja, dann werd ich mich da wohl mal erkundigen und möglicherweise ein Gewerbe anmelden. Habt ihr denn in irgend einer Art einen Gewerbeschein und Erfahrungen damit?
Viele Grüße und danke,
Ben
Hi,
danke für Eure Antworten. Dann wird das ganze ja doch was aufwändiger als ich dachte... *seufz*
Naja, dann werd ich mich da wohl mal erkundigen und möglicherweise ein Gewerbe anmelden. Habt ihr denn in irgend einer Art einen Gewerbeschein und Erfahrungen damit?
Viele Grüße und danke,
Ben
Hi Ben,
hol dir nen Gewerbeschein und kauf dir ein Buch übers
"Selbständigmachen" und geh nicht gleich zum Steuerberater.
Wenn du steuerlich was wissen willst, ruf erst mal beim
Finanzamt an. Die helfen i.d.R. weiter. Habe Erfahrungen,
bin BWL er
Hank
Hi Hank,
ich weiß nicht, das ganze ist irgendwie schon viel Aufwand. Eigentlich wollte ich nur meiner Freundin helfen, Geld für einen USA-Austausch aufzutreiben. Daher würde ich die Arbeiten & dementsprechend auch den Lohn an sie weitergeben... (aber pssst ;))
Vielleicht ist es natürlich mal praktisch, das ganze zu lernen, aber vielleicht ist es auch ein bisschen viel Aufwand. Werde wohl erstmal drüber nachdenken müssen. Aber vielen Dank für deine Hilfe.
Vielleicht kann ich mich ja bei weiteren Fragen wieder an dich richten?
Viele Grüße,
Ben
Hallo Ben,
einen Gewerbeschein kriegst du ohne Probleme. Da brauchst du nur Geld und deine Unterschrift.
Mit dem Finanzamt sieht es da schon anders aus.
Solltest du wirklich nur im kleinen Rahmen arbeiten, bieten sich dir folgenden Möglichkeiten:
Alle Ausgaben, die Du tätigst, um deiner neuen Arbeit nachzugehen sind erst mal grundsätzlich, bis auf den Einzelfall Gewinn schmälernd.
Solltest du nicht mehr als ca. 34.000 DM Umsatz im Jahr machen, kannst du dich von der Zahlung von Umsatzsteuer befreien lassen. Im gleichen Zug kannst du aber dir selbst in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer anziehen.
Jeder Bleistift, jede Tintenpatrone etc. wird als Aufwand erfasst, jede Einnahme als Ertrag.
Sollte dein Betrieb in kleinem Umfang bleiben, bist du noch kein! Einzelkaufmann. Das wird man erst mit Eintragung in das Handelsregister. Dann trägt man die Zusatzbezeichnung e.K.
Du bist erst mal Kleingewerbetreibender, denke ich. Da ist die Eintragung ins Handelsregister erst mal nicht notwendig.
Sollte irgendwas in die Hose gehen, haftest du als natürlich Person mit Deinem gesamten Vermögen. (betrieblich und privat)
Scheue dich aber nicht. Meist klingt es schlimmer als es ist.
Gruß
André
Hi André,
danke für deine Informationen.
Es handelt sich auf jeden Fall eher um etwas wie eine "Taschengeldaufbesserung" und deshalb wollte ich nicht eine ganz so große Sache daraus machen. Jedoch mache ich auch noch nebenbei Webseiten und habe schon länger überlegt, deshalb ein Gewerbe anzumelden, um nicht irgendwann in Schwierigkeiten zu kommen.
Habe mir erstmal eine Info-Broschüre über alle möglichen Steuersachen usw. heruntergeladen und ausgedruckt und muss mich ja erstmal mit dem Thema etwas befassen. Will ja nicht voreilig handeln!
Bislang steige ich da nämlich noch nicht ganz durch. Von der Umsatzsteuer kann ich mich also befreien lassen. Heißt das, dass ich keine Mehrwertsteuer (oder ist das wieder anders?) zahlen muss, wenn mein Gewinn niedrig bleibt (was er wohl wird)? Ich meine, was für Abgaben habe ich denn dann noch zu leisten? Oder muss ich einfach nur immer 'ne Steuererklärung machen?
Nochmals vielen Dank und noch frohe "Rest-Weihnachten" ;)
Ben
Bislang steige ich da nämlich noch nicht ganz durch. Von der Umsatzsteuer kann ich mich also befreien lassen. Heißt das, dass ich keine Mehrwertsteuer (oder ist das wieder anders?) zahlen muss, wenn mein Gewinn niedrig bleibt (was er wohl wird)? Ich meine, was für Abgaben habe ich denn dann noch zu leisten? Oder muss ich einfach nur immer 'ne Steuererklärung machen?
Als natürliche Person (Mensch), macht man einmal im Jahr eine Einkommensteuererklärung.
Für die Umsatzsteuer sieht das anders aus.
Da kommt es auf deine Umsätze an. Je mehr man arbeitet, je mehr man umsetzt oder verdient, umso eher muss man Umsatzsteuer zahlen. Da reicht die Palette von gar nicht über jährlich bis hin zu monatlich. Man gibt dann beim FA eine sogenannte Umsatzsteuervoranmeldung ab. Am Jahresende faßt man dann alles noch mal zusammen. Umsatzsteuer ist selbst zu berechnen und an das FA abzuführen. Aber das würde jetzt alles ein wenig zu weit führen.
Die Möglichkeit besteht jedoch, sich von der Zahlung befreien zu lassen. Man darf dann aber auf Rechnungen, die man seinen Kunden schreibt, keinen Satz wie "100 EUR zzgl. 16% Umsatzsteuer" schreiben. Da ist dann Brutto gleich netto. Im Gegenzug darf man dann die von anderen Unternehmern selbst in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht gegenrechnen. (Vorsteuer)
Bsp: Du kaufst einen Rechner: 1000 EUR zzgl USt = 1.160 EUR
Du arbeitest damit und bist gewerblich oder freiberuflich o.ä. tätig. Dann gibt dir das Finanzamt, die 160 EUR gezahlte USt wieder zurück. Du musst dann auf deinen Rechnungen, die du jemanden schreibst ausweisen: Ich berechne Ihnen 100 EUR zzgl 16% USt = 116 EUR
Zahllast an das FA 16 EUR ; kriegen 160 EUR; du kriegst überwiesen : 134 EUR. So ungefär ist das in groben Zügen. Wenn du Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes bist, schreibst du nicht in deinen Rechnung 100 EUR + USt, sondern nur 116 EUR; kannst dir auch nichts vom FA holen.
Nun gut, führt alles zu weit. Suche doch mal nach Existenzgründungsseiten im Web.
Viel Glück
André
Hi André,
danke für deine Antworten. Du scheinst dich in dem Geschäft ziemlich auszukennen. Wahrscheinlich würde das hier tatsächlich alles zu weit führen. Würde mich sehr freuen, wenn du mir mal ne eMail an mailto:info@bens-homepage.de schreiben würdest, falls es ok für dich ist, wenn ich noch ein paar Fragen habe. :)
Danke vielmals und viele Grüße,
Ben
Hi Ben,
versuchen kann ich es ja.... Ich gebe jedoch nur kleine Tipps. Steuerliche Beratung ohne Steuerberaterprüfung kann ganz schön in die Hose gehen.
Aber ich bin vom Fach.
Gruß
André