Landgericht Hamburg - neue Hinweise zum Jahreswechsel
Mathias Bigge
- recht
Hi alle,
ihr habt es vielleicht mtibekommen, heute wechselt das Jahr und somit treten einige vom Landgericht Hamburg verabschiedete neue Telemediendienstgesetze in Kraft:
1. Alle Seiten müssen mit einem grafischen Counter versehen werden, damit der User einschätzen kann, ob er auf einer bedeutenden Seite surft, oder wieder mal auf irgendwelche Nobodies reinfällt.
2. Seiten ohne Disclaimer mit Bezug aufs Landgericht Hamburg werden durch einen neuen Bot, den das Landgericht von Google zwangsweise betreiben lässt, automatisch durch DoS vom Netz genommen.
3. Auf .vu-Seiten ist der Einbau eines Chats zwingend erforderlich. Der Betreiber oder ein ladungsfähiger Stellvertreter müssen 24 Stunden im Chat anwesend sein.
4. Es reicht nicht, einen Menüpunkt einzurichten, auf dem man seine Privatadresse dem Landgericht ladungsfähig bekanntgibt, es muss auch ein Foto der Freundin des Programmierers mitveröffentlicht werden, damit man sich ein Bild machen kann. Als Musterbeispiel gibt das Landgericht die Seiten von Jürgen Drews an. Die Seite muss "Impressum" heißen, nicht wie auf den Seiten des Bundesgerichtshofes "Kontakt", was zur Irreführung führt, was letzteres selbst beschlossen hat. Aufgrund dieser Entscheidung wird der Bundesgerichtshof vom Landgericht Hamburg vorübergehend bis zur Erstellung eines wertguten Impressums vom NBetz genommen.
5. Bei Seiten mit weniger als drei Frames muss das Impressum an zumindest sechs Stellen angegeben werden, damit es immer sichtbar ist.
6. Für 2004 hat das Langericht Hamburg bereits jetzt angekündigt, dass die Verordnungen des W3C als untergeordneter Stelle nicht mehr gelten, stattdessen wird das Landgericht eigene Richtlinien für die Programmierung erlassen.
7. Erbsensuppe sit kein Landgericht.
Viele Grüße
Mathias Bigge--
http://www.selfaktuell.teamone.de/tippstricks/index.htm
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Hallo!
Hehe, sehr nett, was du da redest ;-)
Aber da ich nich in Hamburg bin, is mir das ungültige Zeugs sowieso egal, und der 1. April ist leider auch noch weiter hin...
Robert
Hi rsc,
Dein Posting beruht auf einem Irrtum Deinerseits:
Aber da ich nich in Hamburg bin, is mir das ungültige Zeugs sowieso egal, und der 1. April ist leider auch noch weiter hin...
Beschlüsse des Landgerichts Hamburg gelten für den gesamten deutschen Sprachraum und darüber hinaus auch für die EU und die englschsprachigen Länder sowie die Malediven.....
Viele Grüße
Mathias Bigge
Hi Mathias,
hast du vielleicht schon etwas zu früh den Freuden des Alkohols gefrönt? ;)
Viele Grüße,
Ben
Tach auch,
Beschlüsse des Landgerichts Hamburg gelten für den gesamten deutschen Sprachraum und darüber hinaus auch für die EU und die englschsprachigen Länder sowie die Malediven.....
So'n Quatsch. Fuer den Englischsprachigen Raum gilt immer noch der Erlass 653345.34643.454325.3423 (so ungefaehr jedenfalls) den Bill Clinton irgendwann mal unterschrieben hat. Demzufolge darf man Seiten die damit geschuetzt sind nicht betreten wenn man law enforcement professional (oder sowas in der Art) ist. Jawohl, so ist das naemlich. Nur um das mal festzuhalten.
Gruss,
Armin
Hallo,
- Alle Seiten müssen mit einem grafischen Counter versehen werden, damit der User einschätzen kann, ob er auf einer bedeutenden Seite surft, oder wieder mal auf irgendwelche Nobodies reinfällt.
Ich dachte, dieser Punkt sei noch nicht authorisiert worden, da einer der zuständig ranghöchsten aus der Gruppe der Landgerichtsschwestern angeblich das Angebot von hostedscripts.com betreibt und heftigst widersprochen hat? -> http://www.hostedscripts.com/textcounter.html hat immerhin 87% Nutzungsbedarf aller IE-User im unteren Preissegment.
- Seiten ohne Disclaimer mit Bezug aufs Landgericht Hamburg werden durch einen neuen Bot, den das Landgericht von Google zwangsweise betreiben lässt, automatisch durch DoS vom Netz genommen.
Der Bot heißt Günther. Mit h.
Wichtig vor allem, dass das Datum stimmt. Viele machen den Fehler, und verändern grob fahrlässig genau jenes Datum, an dem das Landgericht Hamburg entschlossen hat, Google mit unsinnigen Disclaimern zu überfluten, um einen Tag. Am 12., Leute, am 12.!!! Nicht am 11. oder 13. ...
- Auf .vu-Seiten ist der Einbau eines Chats zwingend erforderlich. Der Betreiber oder ein ladungsfähiger Stellvertreter müssen 24 Stunden im Chat anwesend sein.
Hostetscripts.com hat deshalb angeblich seinen PHP-Chat vom Netz genommen.
- Als Musterbeispiel gibt das Landgericht die Seiten von Jürgen Drews an.
Hostedscripts.com plant deshalb angeblich, Bilder aus Ramonas Erotikkalender als Angebot für das Feature "Random Image" zu übernehmen.
- Bei Seiten mit weniger als drei Frames muss das Impressum an zumindest sechs Stellen angegeben werden, damit es immer sichtbar ist.
Auf iMacs reicht auch ein iFrame ohne horizontalen Scrollbalken.
- Erbsensuppe sit kein Landgericht.
Ich habe scheinbar Punkt 6 vergessen...
Gruß,
_Dirk
Tach auch,
- Alle Seiten müssen mit einem grafischen Counter versehen werden, damit der User einschätzen kann, ob er auf einer bedeutenden Seite surft, oder wieder mal auf irgendwelche Nobodies reinfällt.
Erledigt (ganz nach unten scrollen). Heisst ja nicht er muss sofort sichtbar sein.
- Seiten ohne Disclaimer mit Bezug aufs Landgericht Hamburg werden durch einen neuen Bot, den das Landgericht von Google zwangsweise betreiben lässt, automatisch durch DoS vom Netz genommen.
Na ja, wie Du weisst gilt fuer den Englischsprachigen Raum Erlass 6452435.43243.344321.4316 (oder so aehnlich) von Bill Clinton. Den habe ich (natuerlich in gleicher Textfarbe wie der Hintergrund) schon lange eingebaut.
- Auf .vu-Seiten ist der Einbau eines Chats zwingend erforderlich. Der Betreiber oder ein ladungsfähiger Stellvertreter müssen 24 Stunden im Chat anwesend sein.
Puh, da habe ich ja nochmal Glueck gehabt...
- Es reicht nicht, einen Menüpunkt einzurichten, auf dem man seine Privatadresse dem Landgericht ladungsfähig bekanntgibt, es muss auch ein Foto der Freundin des Programmierers mitveröffentlicht werden, damit man sich ein Bild machen kann.
Hm.
1. Ich bin kein Programmierer. 2. Ich habe keine Freundin.
Und nu?
- Bei Seiten mit weniger als drei Frames muss das Impressum an zumindest sechs Stellen angegeben werden, damit es immer sichtbar ist.
Das floated sowieso immer in dem unsichtbaren Frame mit dem unsichtbaren Bill Clinton Erlass. Kein Thema.
- Für 2004 hat das Langericht Hamburg bereits jetzt angekündigt, dass die Verordnungen des W3C als untergeordneter Stelle nicht mehr gelten, stattdessen wird das Landgericht eigene Richtlinien für die Programmierung erlassen.
Das kann meines Erachtens nicht so sein. Schliesslich hat Al Gore das Internet erfunden und damit auch alle Rechte daran. Da kommt auch das LG Hamburg nicht dran vorbei.
- Erbsensuppe sit kein Landgericht.
Erbsensuppe ist ueberhaupt kein Gericht, sondern eklig. Habe ich so beschlossen als ich ungefaehr drei Jahre alt war. Und ich habe nicht vor diesen Beschluss zu aendern.
Gruss,
Armin
zu 4. darf man auch foto's von nahen familienangehörigen wie onkel,tante,hund,katze,maus,kopfläuse,zecken als impressum geltend machen?!
prosit,gesundes neues jahr