netzrose: Werbung kennzeichnen

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Hallo Marko,

Wer sich mit seiner Homepage mit redaktionellen Inhalten an die Allgemeinheit richtet, für den trifft zu:

MDStV § 13 Werbung, Sponsoring Abs. 2 "Werbung muss als solche klar erkennbar und vom übrigen Inhalt der Angebote eindeutig getrennt sein. In der Werbung dürfen keine unterschwelligen Techniken eingesetzt werden."

WIe haltet Ihr es z.B. falls Ihr Banner oder sonstige Werbung habt, bei einem Standardbanner dürfte ja klar erkenntlich sein, dass es Werbung ist.

Hast Du mal einen Senioren- oder Frauensurfkurs an einer VHS oder ähnlichem gegeben?

Du hast die/den URL noch nicht ganz ausgesprochen, da sind drei viertel der Teilnehmer bereits zu einem Bannerziel aufgebrochen. Sie sind fasziniert von dem schrillen bunten und denken, genau das, sei das Internet. ;-)

Hinzu kommt, dass die dt. Justiz den User sowieso für debil hält ...

Rumzocken, was möglicherweise ja vielleicht doch geht, kann Dich  schnell teuer zu stehen kommen. Wenn Du ein Gesetz in eine Richtung hin interpretierst, und es lässt sich auch in die entgegengesetzte interpretieren, dann kannst du auch gleich für den Weg durch die Instanzen das eingespielte Geld und mehr auf ein Sparbuch tragen.

Und ein allseits beliebter Irrtum ist, dass es ja wohl die eigene Site nicht betrifft, da sie ja nicht so viele User hat. Es trifft genau die, wo Abmahner mit möglichst wenig Gegenwehr zu rechnen haben, also nicht die großen Konzerne. Eine Site ist leider 24 Stunden weltweit offen. Irgendwo sitzt jemand, der gerne Geld möchte.

cu

netzrose